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Bahn in der Kritik: Sparpreise benachteiligen nicht-digitalisierte Reisende!

Hessens Datenschützer Alexander Roßnagel schlägt Alarm: Die Bahn diskriminiert Millionen von Reisenden mit Sparpreistickets, indem sie unnötig persönliche Daten fordert und diejenigen ohne Internet oder Smartphone ausschließt – ein gravierender Verstoß gegen den Datenschutz!

Eine wahre Datenschutzerklärung der Extraklasse! Hessens oberster Datenschützer schlägt Alarm! Die Sparpreistickets der Deutschen Bahn sind ins Visier genommen worden – und der Grund ist brisant: Menschen, die kein Smartphone oder keine E-Mail-Adresse besitzen oder diese Daten nicht preisgeben möchten, fühlen sich benachteiligt und ausgeschlossen!

In Wiesbaden wird die Situation jetzt ernst. Datenschützer sind der Meinung, dass beim Ticketkauf unnötig private Informationen abgefragt werden. Und die fast ausschließliche Online-Verfügbarkeit der Tickets schließt Millionen von Kunden aus. Wie kann das angehen? „Der Zugang zu günstigen Fahrkarten ist für Menschen ohne technisches Gerät versperrt“, so Alexander Roßnagel, der hessische Landesdatenschutzbeauftragte, in einem dramatischen Statement an die Deutsche Presse-Agentur.

Digitalisierung mit Folgen

Die Bahn prahlt zwar damit, dass über 90 Prozent der Kunden ihre digitalen Angebote nutzen, doch dies bedeutet zugleich, dass Millionen von Reisenden sich ausgeschlossen fühlen. Roßnagel, der zudem den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern innehat, mahnt dazu: „Wenn man keinen Zugang zu digitalen Medien hat, bleibt einem nur der Weg zum Schalter – allerdings auch hier verlangt die Bahn eine E-Mail-Adresse oder Handynummer. Das ist untragbar!”

„Die Digitalisierungsstrategie der Bahn berücksichtigt nicht die Bedürfnisse von Menschen, die wenig technikaffin sind oder großen Wert auf Datenschutz legen“, fuhr Roßnagel fort. Er beleuchtet die dramatische Kluft: Nicht jeder hat ein Smartphone in der Tasche, und viele Menschen sind schlichtweg nicht online. Wie kann man von Kunden erwarten, persönliche Daten herauszugeben, um ein Ticket zu kaufen?

Die Debatte wird hitziger: Beim Online-Kauf müssen neben dem Namen des Reisenden auch Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden. Roßnagel verdeutlicht, dass die Datenschutzaufsicht nicht gegen Digitalisierung ist. Vielmehr setzen sie sich entschieden gegen eine erzwungene Preisgabe von sensiblen Daten zur Wehr. „Es gibt auch andere Möglichkeiten, um Ticketmissbrauch zu verhindern“, so Roßnagel, „die zwangsweise Erhebung von Daten ist datenschutzrechtlich unzulässig!“

Die Bahn verteidigt sich

Die DB ist jedoch in der Defensive und weicht den Vorwürfen aus. „Wir sind darauf angewiesen, unsere Reisenden über wichtige Änderungen, wie Gleiswechsel oder Verspätungen, zu informieren. Hierfür benötigen wir einen Kontakt zur Kundenkommunikation“, erklärt eine Sprecherin. Die E-Mail-Adresse oder Mobilnummer werde ausschließlich dafür verwendet, um Reisenden die Tickets zu übermitteln und sie über ihre Fahrten zu informieren.

„Wir lassen niemanden im Stich auf dem Weg zur Digitalisierung“, versichert die Bahn. Die Mitarbeiter in den Reisezentren und beim Kundenservice seien umfassend darauf geschult, den Reisenden hilfreich zur Seite zu stehen. Doch bleibt die zentrale Frage: Ist es wirklich nötig, persönliche Daten zu sammeln, um einen reibungslosen Service zu gewährleisten? Die Diskussion um die Datenschutzpraxis der Deutschen Bahn bleibt explosiv!

NAG Redaktion

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