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Historische Meilensteine: Was geschah am 15. März?

Am 15. März 2025 ist der Namenstag für Klemens, Luise und Zacharias. An diesem Datum blicken Historiker auf mehrere bedeutende Ereignisse, die sich an diesem Tag in der Vergangenheit ereignet haben. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995, dass friedliche Sitzblockaden vor militärischen Einrichtungen keine Gewalt darstellen und nicht als Nötigung bestraft werden können. Dies war ein wegweisendes Urteil, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Protestaktionen in Deutschland neu definierte.

Ebenfalls im Jahre 1995 trat Alba Berlin in den Sportgeschichte ein, als der Verein den Korac-Cup gewann, indem er Stefanel Mailand mit 85:79 in der Deutschlandhalle besiegte. Ein weiteres historisches Ereignis war die Wahl von Michail Gorbatschow zum ersten Staatspräsidenten der Sowjetunion im Jahr 1990, eine Entscheidung, die weitreichende politische Veränderungen nach sich zog.

Weitere historische Ereignisse

Ein bedeutender Meilenstein in der Technologiegeschichte wurde 1985 erreicht, als die erste .com-Domain registriert wurde (Symbolics.com). In der Vergangenheit gab es zudem den Beginn der ersten Ost-West-Abrüstungskonferenz in Genf im Jahr 1960, bei der Vertreter mehrerer Länder, darunter die USA und die Sowjetunion, zusammenkamen, um über Abrüstungsfragen zu verhandeln.

Zurück zu den Feierlichkeiten des heutigen Tages, das Jahr 2025 sieht die Geburtstage mehrerer prominenter Persönlichkeiten vor: Eva Longoria und Wesselin Topalow feiern ihren 50. Geburtstag, während Ry Cooder 78 Jahre alt wird und Peter Striebeck seinen 87. Geburtstag feiert. An diesem Tag gedenkt man auch des griechischen Reeders und Milliardärs Aristoteles Onassis, der 1975 starb.

In einem anderen Kontext berichtete das Verkehrslexikon über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986, das die verfassungsmäßige Auslegung von § 240 StGB (Nötigung) betrifft. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass die Teilnahme an Sitzdemonstrationen nicht sanktionslos ist, jedoch eine verfassungskonforme Auslegung des Gewaltbegriffs nötig ist. Die Mündliche Verhandlung fand am 15. und 16. Juli 1986 statt, wobei die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu den Sitzblockaden in Neu-Ulm für zulässig erklärt wurde.

Das Urteil hat klargestellt, dass die Beurteilung von Sitzblockaden als Nötigung von den Umständen abhängt, und somit ist eine sorgfältige Abwägung zwischen den Tatsachen und der rechtlichen Verwerflichkeit unerlässlich.