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Hundebiss in Garbsen: Sechsjähriger Junge verletzt vor Supermarkt

In Garbsen, einer Stadt in der Region Hannover, wurde ein sechs Jahre alter Junge vor einem Supermarkt von einem Hund gebissen. Der Vorfall ereignete sich am Samstag, dem 15. April 2025. Der Junge erlitt eine Verletzung am Ohr und musste zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden. Der beteiligte Hund, ein Staffordshire Bullterrier, gehört einem 32-Jährigen aus Hannover. Die beiden Familien kennen sich, weshalb der Junge auf den Hund zuging, als dieser schließlich zubiss.

Nach ersten Erkenntnissen hätte der Hund einen Maulkorb tragen müssen. Infolge des Vorfalls wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Halter wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Hund bleibt bis auf weiteres im Tierheim und soll einem Wesenstest unterzogen werden, um die Situation besser einschätzen zu können, wie NDR berichtete.

Einstufung als gefährlicher Hund

Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt gemäß den geltenden Landeshundegesetzen (LHundG) und kann bereits nach einem einmaligen schweren Beißvorfall geschehen. Ein solcher Vorfall wird z. B. angenommen, wenn ein Hund während des Freilaufs einen angeleinten Hund angreift und diesem schwere Bissverletzungen zufügt. Beißvorfälle können dazu führen, dass eine Behörde einen Hund als gefährlich einstuft, selbst wenn er bisher nicht auffällig war, wie tierrecht-anwalt.de berichtete.

Die Behörden sind dazu berechtigt, einen Hund als gefährlich einzustufen, wenn dieser eine Person oder ein anderes Tier gebissen hat oder ein aggressives Verhalten gezeigt hat. In solchen Fällen kann eine Begutachtung durch den Amtsveterinär veranlasst werden. Bis zu dieser Begutachtung könnten nach dem Vorfall dem Hundehalter vorläufig Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt werden. Im Falle einer Einstufung als gefährlich sind spezielle Erlaubnisse erforderlich, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, einschließlich eines positiven Wesenstests des Hundes.