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Junge Frau auf B28: Mit über 1,5 Promille im Sattel erwischt!

Das Polizeirevier Tübingen ermittelt gegen eine 20-Jährige wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Vorfall ereignete sich am frühen Mittwochmorgen, als die Frau ohne Beleuchtung mit ihrem Fahrrad auf der B28 in Richtung Reutlingen fuhr. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte die Polizei eine deutliche Alkoholisierung fest.

Der Vortest ergab einen Wert von über 1,5 Promille, weshalb die 20-Jährige eine Blutprobe abgeben musste. Ihr Begleiter, ein 26-Jähriger, war ebenfalls ohne Licht unterwegs, stellte jedoch keine Gefahr dar und war verkehrstüchtig. Die junge Frau sieht nun einer Strafanzeige entgegen.

Rechtliche Aspekte der Trunkenheitsfahrt

Es ist nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verboten, betrunken Fahrrad zu fahren. Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6 Promille. Überschreitungen dieser Grenze können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie [juraforum.de](https://www.juraforum.de/lexikon/trunkenheitsfahrt-fahrrad) berichtete. So kann das Fahren unter Alkoholeinfluss mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Besonders bei Gefährdung anderer Personen oder Sachen kann dies noch schwerwiegendere rechtliche Folgen haben.

Ein Wert ab 1,6 Promille gilt für Radfahrer als absolute Fahruntüchtigkeit. Dies bedeutet, dass nicht nur eine Geldstrafe drohen kann, sondern auch die Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde erforderlich wird. Zudem besteht die Möglichkeit, dass betroffene Radfahrer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchführen müssen, um ihre Fahreignung nachzuweisen. Das Missachten oder Nichtbestehen dieser Untersuchung kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen und das Radfahren untersagen.