
Ab dem Jahr 2025 profitieren Familien und Alleinerziehende in Deutschland von einer Erhöhung des Kindergeldes. Das monatliche Kindergeld wird um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind angehoben. Die Familienkasse wird den erhöhten Betrag automatisch auszahlen, wodurch Eltern, die noch kein Kindergeld beantragt haben, sich online bei der Bundesagentur für Arbeit registrieren können.
Zusätzlich wird der Kinderzuschlag (KiZ) ebenfalls um 5 Euro auf 297 Euro erhöht. Dieser Zuschlag wird an Eltern gezahlt, deren Haushaltseinkommen nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt ausreicht. Um die Anspruchsberechtigung für den Kinderzuschlag zu prüfen, steht das Online-Tool „KiZ-Lotsen“ zur Verfügung.
Auszahlungstermine im April 2025
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt im April 2025 zu spezifischen Terminen, die sich nach den Endziffern der Kindergeldnummern richten:
- 3. April: Endziffer 0
- 7. April: Endziffer 1
- 10. April: Endziffer 2
- 11. April: Endziffer 3
- 14. April: Endziffer 4
- 15. April: Endziffer 5
- 16. April: Endziffer 6
- 17. April: Endziffer 7
- 23. April: Endziffer 9
Die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag erfolgt durch Überweisung, eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Betrag wird am Überweisungstag dem entsprechenden Konto gutgeschrieben. Dabei wird eine gestaffelte Auszahlung nach den Endziffern der Kindergeldnummern vorgenommen: Die Endziffer 0 erhält die Zahlung zu Monatsbeginn, gefolgt von der Endziffer 1 und so weiter, während die Endziffer 9 am Monatsende ausgezahlt wird, wie [arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine) berichtete.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich der Geldeingang an Wochenenden und Feiertagen verschieben kann und kein Rechtsanspruch auf eine Überweisung an einem bestimmten Tag des Monats besteht. Bei Erstauszahlungen wird jedoch der volle Monatsbetrag gezahlt, auch wenn der Anspruch erst am letzten Tag des Monats erfüllt wird.