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Kliniken in Lüneburg: Lehren aus der Pandemie und Herausforderungen 2025

Im Städtischen Klinikum Lüneburg gab es im Dezember 2022 erhebliche personelle Probleme aufgrund von COVID-19, was dazu führte, dass nur noch Notfallpatienten stationär aufgenommen werden konnten. Diese Situation folgte auf einen weniger gravierenden Beginn der Corona-Pandemie, wobei ein deutlicher Anstieg der Infektionszahlen im Winter 2020 insbesondere ältere Patienten betraf. In dieser kritischen Zeit starben viele Patienten in Isolation, da Impfstoffe noch nicht verfügbar waren und strenge Quarantäneregeln galten.

Anders als die Herausforderungen der Pandemie schätzt Andine Wendland, die Verwaltungsleiterin des Klinikums, das Engagement des medizinischen Personals positiv ein – trotz der hohen Belastungen und Unsicherheiten, die die Corona-Krise mit sich brachte. Schwierige Situationen traten insbesondere auf, als dringend benötigte Materialien, wie Schutzmasken oder Impfstoffe, nicht rechtzeitig verfügbar waren.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht und ihre Folgen

Jan-Hendrik Kramer, Geschäftsführer der Psychiatrischen Klinik Lüneburg, beschreibt die Vielzahl an neuen Gesetzen und Vorschriften als große Herausforderung, die gesundheitliche Einrichtungen zusätzlich belastet hat. Ein zentrales Thema ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die zu heftigen Diskussionen innerhalb der Teams geführt hat. Laut Kramer hat die aktuelle Reform im Krankenhauswesen nicht die erhofften Verbesserungen auf den Weg gebracht, was viele Kliniken in eine finanzielle Krise stürzt.

Dr. Marc Burlon, Ärztlicher Direktor der PKL, hebt hervor, dass persönliche Schutzmaßnahmen nun eine bedeutendere Rolle spielen. Um für pandemische Situationen besser gerüstet zu sein, hat das Klinikum flexible Konzepte entwickelt, die unter anderem einen Alarm- und Evakuierungsplan umfassen.

Der grundlegende Hintergrund dieser Maßnahmen ist der im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Institutionen gilt. Ziel dieser Regelung ist der Schutz älterer und vorerkrankter Menschen vor COVID-19. Bis zum 15. März mussten Mitarbeiter einen Impfnachweis oder Genesungsnachweis vorlegen. Die Missachtung dieser Vorschrift wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit Bußgeldern geahndet werden, wie die Bundesregierung berichtet.

Zusätzlich wurden die Regelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Angesichts der Herausforderungen haben auch die Bundesländer mehr Freiraum für regional angepasste Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erhalten, die gewisse Einschränkungen im öffentlichen Leben vorsehen können.