DeutschlandMülheim an der Ruhr

Kostenfalle Falschparker: So teuer wird das Abschleppen!

In Mülheim an der Ruhr werden unberechtigt parkende Fahrzeuge künftig konsequenter abgeschleppt. Die Maßnahme betrifft sowohl öffentliche als auch private Parkflächen und soll sicherstellen, dass die Verkehrsordnung eingehalten wird. Bei entsprechenden Verstößen müssen parkende Autofahrer mit erheblichen Kosten rechnen, die unabhängig von ihrem Verschulden anfallen.

Wie lokalkompass.de berichtet, sind die Regelungen für das Abschleppen von falsch parkenden Fahrzeugen klar definiert. Im öffentlichen Raum dürfen ausschließlich die Polizei und das zuständige Ordnungsamt über Abschleppmaßnahmen entscheiden. Für Fahrzeuge auf Privatgrundstücken haben die Eigentümer das Recht zur Selbsthilfe und können selbst abschleppen lassen.

Rechtslage und Vorschriften

Abschleppmaßnahmen im öffentlichen Raum müssen den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen, wie anwaltonline.com informiert. Eine Abschleppmaßnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn der polizeiliche Zweck ohne sie nicht erreicht werden kann. Falsch parkende Fahrzeuge dürfen nur so weit weggebracht werden, wie dies unbedingt erforderlich ist. Das Versetzen eines Fahrzeugs ist möglich, wenn in der Nähe freie Parkplätze vorhanden sind, jedoch nicht, wenn das Fahrzeug zum Abschleppen aufgebrochen werden muss.

Ein Abschlepfen ist unter verschiedenen Bedingungen zulässig, darunter:

  • Parken im absoluten Halteverbot
  • Vor Feuerwehrzufahrten
  • In Bushaltestellen
  • Auf Taxistenständen
  • In Fußgängerzonen
  • Auf Schwerbehindertenparkplätzen
  • Auf Rad- oder Gehwegen
  • Bei abgelaufener Parkuhr

Wenn ein Fahrzeug aus einer mobilen Halteverbotszone abgeschleppt werden muss, ist auch dies zulässig. Der Fahrzeughalter trägt die Kosten des Abschleppvorgangs, selbst wenn er schnell zurückgekehrt ist, bevor das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Diese Kosten setzen sich aus Verwaltungsgebühren, Abschleppkosten und Standgebühren zusammen und können zu einem öffentlichen-rechtlichen Anspruch führen, der mindestens drei Jahre verjährt.

Die genauen Gebühren können variieren, und im Fall von widersprüchlichen Kostenbescheiden besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Das abgeschleppte Fahrzeug wird erst nach vollständiger Zahlung der Gebühren zurückgegeben.