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Krisenfrüherkennung im Mittelstand: Kostenlose Online-Hilfe am 6. Februar!

Steigende Energiepreise, Zinsen, schrumpfende Nachfrage und Liquiditätsherausforderungen setzen Unternehmen zunehmend zu. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) reagiert auf diese Entwicklungen und bietet Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen an. Am Dienstag, den 6. Februar, findet von 15 bis 16 Uhr die Online-Veranstaltung „Impulse für den Mittelstand“ statt, die sich auf die Krisenfrüherkennung konzentriert.

Die Veranstaltung trägt den Titel „Krisenfrüherkennung – Checkup Unternehmensentwicklung“ und wird von Dr. Martin Prang von den Wirtschafts-Senioren Hannover geleitet. Zu den zentralen Themen gehören die Vorbereitung auf Krisen, auch von Geschäftspartnern, die Früherkennung von Risiken, die Finanzkommunikation mit der Hausbank sowie einfache Controlling-Instrumente, die anhand praktischer Beispiele veranschaulicht werden. Interessierte können sich kostenlos anmelden unter www.ihklw.de/impuls-krisenfrueherkennung-sued. Für Rückfragen steht Thomas Rekowski, IHKLW-Berater Unternehmensförderung, telefonisch unter 05141 9196-22 oder per E-Mail an thomas.rekowski@ihklw.de zur Verfügung.

Rechtlicher Rahmen zur Krisenfrüherkennung

Das Thema Krisenfrüherkennung wird auch durch gesetzliche Rahmenbedingungen wie das StaRUG relevant, das einen gesetzlichen Rahmen zur Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz bietet. Laut Deloitte können Krisenunternehmen durch Sanierungsmaßnahmen und einen Restrukturierungsplan Insolvenzverfahren vermeiden. Das StaRUG setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie (EU) 2019/1023 in deutsches Recht um, wobei alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen zu schaffen.

Ein zentrales Anliegen des StaRUG ist die frühzeitige Erkennung der Sanierungsbedürftigkeit von Krisenunternehmen. Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger sind verpflichtet, Entwicklungen zu überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Dazu müssen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen und Überwachungsorgane wie Aufsichtsräte informiert werden. Diese Pflichten sind in vier Kernpflichten zusammengefasst: Überwachung bestandsgefährdender Risiken (Krisenfrüherkennung), Krisenmanagement durch geeignete Gegenmaßnahmen, Berichterstattung an Überwachungsorgane und die Einbindung weiterer Organe, falls erforderlich.