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Kritik am LNG-Terminal Rügen: Anwohner fordern sofortige Schließung!

Das LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ in Mukran, Rügen, sieht sich erneut massiver Kritik von Anwohnern sowie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ausgesetzt. Die Betreiberfirma Deutsche ReGas plant die Wiederaufnahme der Umladung und Weiterverschiffung von Flüssigerdgas (LNG), trotz rechtlicher und praktischer Herausforderungen. Eine Klage der Gemeinde Binz und der DUH gegen das sogenannte Reload wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen, was den Betreibern einen rechtlichen Sieg verschafft hat. Dennoch bleibt die Auslastung des Terminals mit lediglich 35 Prozent gering.

Die Deutsche ReGas, die momentan zwei von insgesamt sechs geplanten schwimmenden Terminals in Deutschland betreibt, sieht sich zunehmender Kritik gegenüber. Diese hat vor allem zugenommen, nachdem im Februar 2023 der Chartervertrag für ein LNG-Schiff mit dem Bund gekündigt wurde. Der Bürgermeister von Binz, Karsten Schneider, hat die Entscheidung des Umweltministeriums scharf kritisiert und fordert die Schließung des Terminals. Zudem äußert die DUH, dass im ersten Quartal 2025 nur eine einzige LNG-Ladung in Mukran angekommen sei, obwohl ursprünglich 110 Ladungen pro Jahr erwartet wurden, wie die Berliner Zeitung berichtete.

Genehmigungen und Betriebsbedingungen

In einem weiteren Schritt wurde bekannt, dass die Deutsche ReGas das LNG-Terminal in Mukran vorerst ohne Anschluss an das Landstromnetz betreiben kann. Diese Entscheidung kam von der zuständigen Behörde und ermöglicht den Betrieb unter bestimmten Auflagen über den 31. Dezember 2024 hinaus. Der Einsatz von Generatoren auf den Regasifizierungsschiffen bleibt bestehen, was bisher zuüberschreitungen der Grenzwerte bei Abgasen und Lärm geführt hat, wie [ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Auch-ohne-Landstrom-LNG-Terminal-auf-Ruegen-kann-weitermachen,lng1042.html) berichtete.

In den kommenden Monaten sind Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm und Abgasemissionen erforderlich, und es besteht die Pflicht, bis spätestens Mitte nächsten Jahres Katalysatoren an Bord einzubauen. Solange dies nicht geschehen ist, wird der Betrieb nur eingeschränkt möglich sein, und die maximal zulässige Betriebszeit bestimmter Motoren ohne Katalysatoren ist auf 70 Prozent begrenzt. Verschiedene Maßnahmen zum Schallschutz müssen innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden, ansonsten besteht die Gefahr des Widerrufs der Genehmigung.