DeutschlandGörlitz

Kunstgeschichte wird neu geschrieben: Gemälde kehrt nach Görlitz zurück!

Das Gemälde „Aechma fasciata mit Jahrhunderthalle [o. T.]“ des Künstlers Oskar Moll ist nach umfassenden Recherchen und Gesprächen mit den rechtmäßigen Erben wieder Teil der Sammlung des Schlesischen Museums in Görlitz. Das Bild, das einst im Besitz des jüdischen Kunstsammlers Otto Wachenheim war, wurde an seine Erben restituiert und anschließend vom Museum zurückgekauft.

Die Museumsdirektorin Agnieszka Gąsior bezeichnete das 1926 entstandene Werk als eines der wichtigsten Objekte in der Abteilung zur Breslauer Moderne. Der Wiederankauf des Gemäldes wurde durch Förderungen vom Bund, dem sächsischen Kulturministerium und der Kulturstiftung der Länder ermöglicht. Seit der Eröffnung des Schlesischen Museums im Jahr 2000 war das Gemälde Teil der Sammlung zur Breslauer Moderne.

Herkunft und Restitution

Im Jahr 2021 wandten sich die Erben von Otto Wachenheim an das Museum und äußerten den Verdacht, dass das Bild aus dem Besitz ihres Vorfahren stammen könnte. Otto Wachenheim lebte von 1923 bis zu seiner Emigration 1939 in den Niederlanden und musste während seiner Flucht vor den Nationalsozialisten seinen Besitz zurücklassen. Das Museum führte daraufhin eine umfassende Recherche zur Herkunft des Bildes durch, unterstützt von einer Provenienzforscherin. Die Recherchen in deutschen und niederländischen Archiven bestätigten die Identität des Werks, das als NS-Raubkunst gilt.

Die Erbengemeinschaft war offen für Gespräche und unterstützte den Ankauf des Bildes. Oskar Moll (1875 – 1947) war ein bedeutender Vertreter der Breslauer Moderne und beeinflusste die Avantgarde-Strömungen in seiner Heimatstadt. Er galt ab 1933 von den Nationalsozialisten als „entarteter Künstler“. Das Gemälde bleibt in der Abteilung zur Kunst der Breslauer Moderne und es ist geplant, die Geschichte sowie die Provenienz des Werks in der Ausstellung aufzuklären.

Die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, insbesondere aus jüdischem Besitz, ist ein Thema von historischer Relevanz. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Ansprüche auf Rückerstattung von Kulturgütern gemäß alliierten Rückerstattungsregelungen, dem Bundesrückerstattungsgesetz und dem Bundesentschädigungsgesetz erfüllt. Diese Regelungen betreffen sowohl die unmittelbar Geschädigten als auch deren Rechtsnachfolger oder Nachfolgeorganisationen. Öffentliche Einrichtungen sind dazu angehalten, Kulturgüter, die als NS-verfolgungsbedingt entzogen identifiziert werden, nach individueller Prüfung zurückzugeben, wie kulturgutverluste.de berichtet. Die Bundesregierung und verschiedene Institutionen setzen sich weiterhin dafür ein, NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zu identifizieren und eine Rückgabe oder Entschädigung zu ermöglichen.