
Die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch hat eine Sitzung des Landeswahlausschusses für Donnerstag, den 30. Januar 2025, angekündigt. Dabei werden fünf Beschwerden gegen die Entscheidungen von vier Kreiswahlausschüssen behandelt. Diese Ausschüsse hatten am 24. Januar 2025 über die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen entschieden.
Die Sitzung am 30. Januar 2025 beginnt um 14 Uhr im Innenministerium in Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 41, und ist öffentlich zugänglich. An diesem Tag wird auch der Bundeswahlausschuss Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten entscheiden. Es wurden zwei Beschwerden eingereicht, die sich gegen die Nichtzulassung von Landeslisten für Baden-Württemberg richten.
Alle Informationen zur Zulassung der Landeslisten
Wie auf der Webseite von Baden-Württemberg berichtet, hat der Landeswahlausschuss am 24. Januar 2025 in Stuttgart 16 von 21 eingereichten Landeslisten für Baden-Württemberg zugelassen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2021 24 von 26 Landeslisten akzeptiert. Bei vier der zugelassenen Landeslisten mussten jedoch insgesamt sechs Bewerber gestrichen werden, da erforderliche Zustimmungen und Eidesstattliche Erklärungen zur Parteimitgliedschaft fehlten. Zusätzlich verstarb eine Bewerberin nach der Einreichung der Landesliste.
Die Reihenfolge der Parteien, wie sie auf den Stimmzetteln in den baden-württembergischen Wahlkreisen erscheinen, basiert auf der Zulassung der Landeslisten. Fünf Landeslisten wurden nicht zugelassen, weil nicht alle notwendigen Unterlagen fristgerecht und formgerecht eingereicht wurden. Die final zugelassenen Landeslisten sowie die Wahlkreisbewerber werden voraussichtlich ab dem 3. Februar 2025 auf der Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht.