Deutschland

Liebesfrust in Knetzgau: 20-Jähriger verurteilt wegen Autoschäden!

Ein 20-jähriger Arbeiter aus dem Maintal stand am 29. Juni letzten Jahres vor dem Jugendgericht in Haßfurt, nachdem er wegen des Abschlagens von zwei Autospiegeln in Knetzgau verurteilt wurde. Die Jugendrichterin Ursula Redler verhängte eine Geldauflage von 1000 Euro, die an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen ist. Zusätzlich muss der Angeklagte 350 Euro an einen der Geschädigten zahlen und sich schriftlich entschuldigen. Die Reparaturkosten für den zweiten beschädigten Spiegel hatte der Mann bereits vor der Verhandlung beglichen.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass er an jenem Abend angetrunken war und aufgrund von Stress mit seiner Freundin handelte. Ein Polizeibeamter berichtete, dass er wegen „Randale am Kriegerdenkmal“ nach Knetzgau beordert wurde. Bei Eintreffen der Polizei hatten zwei Jugendliche, darunter der Angeklagte, versucht zu fliehen, konnten aber gestellt werden. Der Angeklagte zeigte sich uneinsichtig und respektlos gegenüber einem Geschädigten und behauptete, „versehentlich“ an den Außenspiegeln hängengeblieben zu sein. Diese Aussage wurde durch seine blutunterlaufenen Handknöchel widerlegt.

Vorbelastung und Maßnahmen zur Resozialisierung

Der 20-Jährige hat eine turbulente Jugend hinter sich, die mehrere Straftaten wie tätlichen Angriff, Drogenhandel, Körperverletzung und Sachbeschädigung umfasst. Allerdings hat er im vergangenen Jahr eine positive Wende in seinem Leben vollzogen. Er kehrte in seine alte Heimat zurück, arbeitete in der Landwirtschaft und erwarb seinen Führerschein. Zudem trinkt er keinen Alkohol mehr und hat sich von seinem früheren Freundeskreis distanziert.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldauflage von 800 Euro, was die Richterin jedoch für unzureichend hielt. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Zielen des Jugendstrafrechts, das darauf abzielt, die persönliche Entwicklung von Jugendlichen und die Verhinderung erneuter Straffälligkeit in den Vordergrund zu stellen, wie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz erläutert wird. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt die Reaktionen der Strafjustiz auf Straftaten von Jugendlichen und umfasst Maßnahmen wie soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich und weitere erzieherische Maßnahmen.

Das Urteil gegen den Jugendlichen ist nun rechtskräftig.