
Am 23. März 2025 wurden an der Messstation in der Zeppelinstraße in Lüneburg aktuelle Werte zur Luftqualität erfasst. Die Untersuchung konzentrierte sich auf Feinstaub-Partikel (PM10), die pro Kubikmeter Luft gemessen wurden. Der Grenzwert für PM10 liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf jährlich maximal 35 Mal überschritten werden, was der aktuellen regulatorischen Vorgabe entspricht.
Die Luftqualität wird anhand von drei Hauptwerten bewertet: Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon. Dabei gelten die folgenden Grenzwerte: Bei Werten über 200 Mikrogramm pro Kubikmeter ist die Luftqualität als sehr schlecht zu bewerten, zwischen 101 und 200 Mikrogramm als schlecht, zwischen 41 und 100 Mikrogramm als mäßig, während Werte unter 40 Mikrogramm als gut oder sehr gut eingestuft werden.
Empfehlungen bei schlechter Luftqualität
Die Empfehlungen für die Bevölkerung variieren je nach Luftqualitätsbewertung: Bei sehr schlechten Werten sollten empfindliche Personen körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden. Bei schlechten Werten wird empfohlen, anstrengende Tätigkeiten im Freien zu reduzieren. Bei mäßigen Werten sind kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen kaum zu erwarten, könnten jedoch bei empfindlichen Personen auftreten. Gute Werte sind mit keinen gesundheitlichen Nachteilen verbunden, während sehr gute Werte ideale Bedingungen für Aktivitäten im Freien bieten.
Ein weiterer Faktor zur Feinstaubbelastung ist das Silvesterfeuerwerk. Obwohl während der Silvesternacht etwa 1.500 Tonnen Feinstaub freigesetzt werden, entspricht dies 75 % der jährlichen Gesamtbelastung, hat jedoch im Vergleich zur ganzjährigen Feinstaubbelastung keine signifikante Wirkung.
Laut [umweltbundesamt.de](https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/feinstaub-belastung) werden seit 2000 in Deutschland Feinstaubmessungen durchgeführt, wobei die PM10-Jahresmittelwerte heute zwischen 15 und 20 µg/m³ liegen. Diese Werte sind seit den 1990er Jahren gesunken, als sie noch bei 50 µg/m³ lagen. Ansprüche nach der EU-Richtlinie 2008/50/EG sehen vor, dass der jährliche Grenzwert von 40 µg/m³ nicht mehr überschritten werden darf, was 2023 an allen Messstationen eingehalten wurde.
Feinstaub wird sowohl durch natürliche als auch durch anthropogene Quellen verursacht und kann gesundheitsschädliche Wirkungen haben. Besonders der Straßenverkehr in Ballungsgebieten stellt eine bedeutende Quelle dar und trägt zur Luftbelastung bei. Gesundheitsgefährdungen variieren je nach Partikelgröße und können Atemwegserkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen hervorrufen.