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Ekelhaus in Schwerin: Mieter kämpfen gegen unerträgliche Zustände!

In einem Mehrfamilienhaus in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, sind die hygienischen Bedingungen für die Bewohner unhaltbar geworden. Laut einem Bericht von BILD ist der Hauseingang von einem strengen Uringeruch betroffen, während der Flur ohne Strom ist und Fußboden sowie Keller mit getrockneten Fäkalien verschmutzt sind. Das Gebäude, ein Plattenbau aus der DDR-Zeit, beherbergt 100 Wohnungen, von denen etwa die Hälfte vermietet ist.

In mindestens zwei Wohnungen ist das Abwasser aus den Toiletten zurückgeflossen, doch eine Behebung dieses Problems ist bislang ausgeblieben. Mieter Michael Eggers zeigt eine leerstehende Wohnung, aus der Müll und Fäkalien einer verstopften Toilette dringen. Auch im Keller sind Fäkalien zu sehen, die von der Decke tropfen. Die Klingelanlage und die Innenbeleuchtung funktionieren nicht, da der Strom im Flur aufgrund unbezahlter Rechnungen abgeschaltet wurde. Der Fahrstuhl ist seit Oktober des Vorjahres defekt.

Unzufriedenheit unter den Mietern

Die 83-jährige Seniorin Helga Lunkeit hat ihre Wohnung seit vier Monaten nicht verlassen, da sie auf Hilfe von ihrer Tochter und Nachbarn angewiesen ist. Lunkeit, die seit über 41 Jahren in dem Gebäude wohnt, hat festgestellt, dass sich die Verhältnisse in den letzten Jahren erheblich verschlechtert haben. Viele Mieter dürften ausziehen wollen, jedoch finden sie keine vergleichbaren Wohnungen.

Michael Eggers, der 436 Euro Miete für eine 40 Quadratmeter große Wohnung zahlt, kritisierte die Inaktivität der Hausverwaltung, der Ivere Property Management GmbH aus Gera. Eine Anfrage von BILD zu den Umständen blieb unbeantwortet. Zudem gibt es Berichte über ähnliche Missstände in anderen Häusern des Vermieters. Hans-Joachim Jaetzel, ein Vermieter, hat angekündigt, den betroffenen Bewohnern bei der Suche nach neuen Wohnmöglichkeiten zu helfen.

Des Weiteren nehmen rechtliche Fragen eine wichtige Rolle bei der Wohnsituation ein. Mietverträge begründen ein Dauerschuldverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wobei spezielle Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse gelten. Mieterschutzorganisationen betonen, dass Mieter bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ein Recht auf außerordentliche Kündigung haben, was bei den aktuellen Zuständen möglicherweise relevant sein könnte, wie auf BMJ berichtet wird.