Mecklenburg-Vorpommern

Gerichtsstreit um Corona-Hilfen: Unternehmen in großer Not!

Fünf Jahre nach dem ersten Corona-Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich zahlreiche Unternehmen einen intensiven Rechtsstreit über die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen gegenüber. Wie der NDR berichtete, fordern Land und Bund von Unternehmen Rückzahlungen in Höhe von 226 Millionen Euro, nachdem ursprünglich rund 322 Millionen Euro an Soforthilfen bewilligt wurden. Diese Hilfen wurden im Jahr 2020 beantragt, wobei insgesamt etwa 36.000 Anträge bewilligt wurden.

Aktuell laufen über 206 Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang. Bislang wurden 15 Urteile zugunsten des Landes gefällt, jedoch sind nicht alle Entscheidungen rechtskräftig. Die wenigsten Unternehmen konnten den Forderungen bisher nachkommen; rund 137 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt, hauptsächlich aus Bundesmitteln. Zudem sind mehr als 4.000 Widersprüche noch im Verfahren, und viele Unternehmen haben aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage, insbesondere durch die Energiepreis-Krise und Inflation, Stundungen beantragt.

Rechtsstreit und Unternehmensreaktionen

In einem Interview äußerte der damalige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD), dass Rückzahlungen im Förderantrag klar festgelegt waren, jedoch eröffnete er die Möglichkeit zur Stundung. Gewerbetreibende haben jedoch die geänderteten Vergabepraxis und die Bedingungen für Rückzahlungen kritisiert. Zudem wird dem Land ein rigoroses Vorgehen bei Fristabläufen vorgeworfen.

Wie die Süddeutsche Zeitung informierte, waren viele Unternehmer irritiert über die Rückforderungsforderungen, da sie ursprünglich von nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausgegangen waren. Auch wurden bislang rund zwei Millionen Euro an Zinsen auf zurückgeforderte Mittel gezahlt, die unter bestimmten Bedingungen – etwa bei Nichtmitwirkung oder Betrugsverdacht – anfallen können.