
Ein 64-jähriger Pole geriet am Sonntagabend auf der A20 bei Greifswald in eine gefährliche Situation. Er stand mit seinem Toyota hinter der Anschlussstelle Greifswald in Richtung Lübeck und spielte offensichtlich am Handy, während er hinter dem Steuer saß. Die Polizei bemerkte das ungesicherte Fahrzeug gegen 19:20 Uhr und versuchte, es zu kontrollieren. Der Fahrer reagierte jedoch kaum auf die Beamten und war so sehr in das Spiel vertieft, dass er nicht einmal den heftigen Klopfen auf die Tür wahrnahm. Erst nach mehrmaligem Klopfen öffnete er die Tür.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der Mann stark nach Alkohol roch, torkelte und lallte. Eine Atemalkoholüberprüfung war zunächst nicht möglich, jedoch wurde um 21:30 Uhr ein Wert von 2,56 Promille ermittelt. Darüber hinaus hatte der Fahrer keinen Führerschein. Die Beamten behielten die Autoschlüssel des Mannes und riefen einen Abschleppdienst für seinen Toyota. Gegen den Fahrer wird nun wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit im Verkehr ermittelt, wie svz.de berichtete.
Rechtslage zu Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer ist in Deutschland eine häufige Ursache für Verkehrsunfälle, und die rechtlichen Konsequenzen können gravierend sein. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zu Punkten in Flensburg, Führerscheinverlust und sogar Freiheitsstrafen. Nach den geltenden Promillegrenzen in Deutschland liegt die absolute Null-Promille-Grenze bei 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren. Ab 0,5 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit, während ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird, die zu Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Führerscheinentzug führen kann.
Beispielsweise kann ein Autofahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot bestraft werden. Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss können die Strafen zusätzlich verschärft werden. Es wird empfohlen, bei Polizeikontrollen ruhig zu bleiben und keinen selbstbelastenden Aussagen zu machen, wie auch auf anwalt.de erläutert wird.