
Das Amt Jarmen-Tutow im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat fehlerhafte Wahlscheinanträge verschickt. In den Dokumenten wurde fälschlicherweise auf die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 hingewiesen, anstatt korrekt auf die bevorstehende Landratswahl am 11. Mai 2025. Der Fehler trat aufgrund eines Versäumnisses der druckenden Firma auf.
Wahlleiter Thomas Lüthke erklärte, dass dieser Fehler keine Auswirkungen auf den Wahlprozess haben werde. Trotz des missverständlichen Hinweises können die wahlberechtigten Bürger dennoch Briefwahlunterlagen für die Landratswahl beantragen. Bislang haben bereits etwa 200 Bürger ihr Interesse an Briefwahl bekannt gegeben, und die ersten Wahlscheine wurden am Donnerstag an die Antragsteller versendet.
Details zur Landratswahl
Wie [landhagen.de](https://www.landhagen.de/wahlen-aktuelle/wahlen/wahlen-aktuelle/landratswahl-2025.html) berichtet, findet die Wahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Vorpommern-Greifswald am 11. Mai 2025 statt. Sollte die Hauptwahl zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, ist eine Stichwahl am 25. Mai 2025 vorgesehen. Für die Briefwahl oder die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum ist ein Wahlschein notwendig, der formlos beantragt werden kann – sei es postalisch, per E-Mail, Fax, online oder persönlich ab dem 22. April 2025 im Verwaltungsgebäude des Amtes Landhagen.
Die Öffnungszeiten des Amtes für die Hauptwahl sind wie folgt: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr, sowie Mittwoch zusätzlich von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr. Für die Stichwahl können Wahlunterlagen ab dem 20. Mai 2025 angefragt werden. Die Wahlunterlagen müssen bis zum Wahltag um 18:00 Uhr an die angegebene Stelle versendet werden.