
Ein 46-jähriger Mann aus Möllenhagen muss sich aufgrund von Betrug verantworten und wurde vom Amtsgericht Waren an der Müritz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Laut Berichten von Nordkurier hatte der Angeklagte im Frühjahr 2022 dem Jobcenter verschwiegen, dass er bereits bei einem Berliner Autohändler beschäftigt war und damit unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen. Zwischen März und Juli 2022 erhielt er und seine Familie rund 4500 Euro zu viel.
Bei seinem Antrag auf Weiterbewilligung der Sozialleistungen im April 2022 gab der Mann an, weder einen Job noch Einkommen zu haben. Der Betrug wurde entdeckt, als ein bundesländerübergreifender Datenabgleich mit den Finanzbehörden durchgeführt wurde. Der Angeklagte war bis zum Frühjahr 2023 bei dem Internetfahrzeughändler tätig. Trotz der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Geldstrafe von 2500 Euro, wurde die Strafe auf 1500 Euro festgesetzt, bestehend aus 60 Tagessätzen zu je 25 Euro. Der Angeklagte erschien ohne Anwalt zur Verhandlung und äußerte Misstrauen gegenüber dem Jobcenter. Zudem plant er, eine „Sammelklage“ gegen die Institution einzureichen und geht in die nächste Instanz gegen das Urteil vor.
Hintergründe zu Sozialleistungsbetrug
Wie anwalt.de berichtet, nehmen in Deutschland Millionen Menschen Sozialleistungen in Anspruch. Falsche Angaben über die Voraussetzungen für den Leistungsbezug können zu einem Strafverfahren führen. Sozialleistungsbetrug ist rechtlich als einfacher Betrug gemäß § 263 StGB anzusehen, wobei dieser keine spezielle Definition im deutschen Strafrecht besitzt.
Zu den häufigsten Arten des Sozialleistungsbetrugs zählen unter anderem das Verschweigen von Einkommen aus einem legalen Arbeitsverhältnis sowie die nicht angegebene Schwarzarbeit. Bei Verdacht auf Betrug wird in der Regel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wobei die Durchführung in der Verantwortung von Sozialämtern, Zollämtern und Staatsanwaltschaften liegt. Die Strafen für Sozialleistungsbetrug können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe umfassen, wobei gewerblicher Sozialleistungsbetrug sogar mit einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann.