Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg

Sexattacke in Neukalen: Urteil fällt deutlich milder als gefordert!

Im Prozess um eine dramatische Sex-Anmache nach einem Disco-Besuch in Neukalen wurde ein 29-jähriger Afghane wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, während der zweite Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen wurde – dennoch bleibt die Aufklärung des Vorfalls bei den jungen Frauen in der Nacht des 8. Oktober 2023 umstritten und wirft ernste Fragen zur Sicherheit auf!

In einem turbulenten Prozess über eine Sexattacke nach einem Diskotheksbesuch in Neukalen (Mecklenburgische Seenplatte) jubeln die einen, während die anderen kopfschüttelnd zurückbleiben. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen 29-jährigen Mann aus Afghanistan verurteilt, während sein 34-jähriger Komplize mangels Beweisen freigesprochen wurde. Ein weiteres Kapitel in einem Skandal, der die Grenzen des Anstands sprengt!

Ganz anders als zunächst angeklagt, fiel das Urteil für den Verurteilten: Anstelle einer „versuchten Vergewaltigung“ sprach die Richterin Tanja Krüske nur von einer „exhibitionistischen Handlung“. Das Resultat: eine Geldstrafe von 3600 Euro für den Mann, der in Bremen lebt und dort arbeitet. Was ist nur aus der Justiz geworden?

Ein Abend voller Versprechungen wird zum Albtraum

Der verhängnisvolle Abend begann vielversprechend. Am 8. Oktober 2023 wollten die damals 16-jährige Ukrainerin und ihre 19-jährige Freundin einfach nur Spaß haben. Doch nach ein paar Cocktails und ausgelassener Stimmung sollte sich alles ändern. War es der Alkohol oder die Unbekümmertheit, die die beiden Frauen in eine ausweglose Situation brachten?

Auf dem Rückweg zum Auto begannen die beiden Angeklagten bereits, Annäherungsversuche zu starten. Die Zeugin berichtete, dass die Frauen wiederholt zurückwiesen worden seien. Doch anscheinend kam das bei einem der Männer nicht an. „Es war zu sehen, dass die Frauen ein bisschen beschwipst waren, aber die Männer trotzdem eindeutig zurückgewiesen haben“, stellte Richterin Krüske fest.

Entblößung und Flucht

Was dann passierte, klingt wie aus einem Horrorfilm! Auf der Bundesstraße 104 hielt der Fahrer plötzlich an. Der 29-jährige Angeklagte öffnete die hintere Tür und trat in einer verstörenden nackt zur 16-jährigen Frau auf. „Damit wurde eine Grenze überschritten“, so die Richterin. Entsetzt wehrte sich die Jugendliche und floh mit ihrer Freundin aus dem Fahrzeug.

Doch das Drama nahm kein Ende. Der Fahrer folgte den beiden Frauen zu Fuß und versuchte, sich für das Verhalten seines Freundes zu entschuldigen und sie zu bitten, keine Anzeige zu erstatten. Letztendlich holte die Schwester der 16-Jährigen die beiden ab, und erst zwei Tage später wurde dem Gesetzgeber ein Verbrechen gemeldet.

In dieser haarsträubenden Angelegenheit plädierten die Verteidiger der Angeklagten für den Freispruch und zeigten sich skeptisch gegenüber den Aussagen der jungen Frauen. Das Urteil blieb jedoch hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück: Diese hatte mindestens 22 Monate Haft wegen versuchter Vergewaltigung gefordert! Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

NAG Redaktion

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