
Ein 37-Jähriger wurde am Landgericht Neubrandenburg zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er eine 63-jährige Frau mit 15 Messerstichen getötet hatte. Die beiden kannten sich zuvor, da sie früher im selben Haus lebten. Im Prozess äußerte sich der Angeklagte nicht; der Prozess fand nach der Anklageverlesung ohne Öffentlichkeit statt.
Der Verurteilte ist mehrfach vorbestraft und wurde im Mai 2024 aus medizinischen Gründen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Er leidet an einer Persönlichkeitsstörung mit erheblicher Fremdgefährdung. Bei einem genehmigten Ausgang aus der Klinik beging er die tödliche Tat:
Details zum Verbrechen
Der Täter stahl ein Fahrrad, fuhr mit dem Bus nach Neustrelitz und konsumierte Rauschgift (LSD) sowie Alkohol. In der Wohnung des Opfers griff er die Frau brutal an, was zu drei tödlichen Verletzungskomplexen führte. Die Frau wurde mit Schlägen, Tritten und Würgen attackiert und erlitt 15 Stiche in den Oberkörper. Sie starb an einer schweren Herzverletzung.
Nach der Tat wusch sich der Angeklagte in der Wohnung des Opfers und wurde später von der Polizei in einem anderen Haus gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte das gleiche Strafmaß gefordert und das Mordmerkmal der Grausamkeit gesehen. Der Verteidiger plädierte für eine sofortige Einweisung in eine Entzugsklinik aus medizinischen Gründen. Das Gericht erkannte eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Drogen- und Alkoholkonsum an.
Der Verurteilte muss zunächst zwei Jahre im Gefängnis verbringen, gefolgt von etwa drei Jahren in einer Entzugsklinik. Zudem wurde der Unterbringungsbefehl in einer Psychiatrie aufgehoben und ein Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Der Angreifer wurde ins Gefängnis nach Neustrelitz gebracht, wie Nordkurier berichtete.
In einem weiteren Fall beleuchtet ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2023 die Folgen von Vernachlässigung. Eine Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Aussetzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Diese Entscheidung folgte auf einen Vorfall, bei dem ein Kind aufgrund der Gefahren von übermäßiger Hitze und einer mangelnden Flüssigkeitszufuhr verstorben war. Trotz der harten Urteile konnte kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden, was die emotionale Reaktion der Angeklagten bestätigte, wie NWB dokumentierte.