Neubrandenburg

Chaos im Plattenbau: Lärm, Blut und verzweifelte Mieter!

Eine Familie am Robert-Schulz-Ring in Prenzlau leidet zunehmend unter ständigen Lärmbelästigungen durch eine Nachbarin. Katrin M. lebt mit ihren zwei Kindern in einem Mehrfamilienhaus und genießt die Nähe zu Spielplätzen, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen. Doch die nächtlichen Ausschreitungen der Nachbarin, die regelmäßig randaliert, belasten das Familienleben erheblich. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Lärmprotokolle angefertigt und die Polizei häufig gerufen. Kürzlich wurde zudem Blut im Treppenhaus entdeckt, was die Situation weiter eskalierte. Katrin M. äußert zudem Bedenken, dass möglicherweise Drogen im Umfeld des Hauses gehandelt werden.

Um Unterstützung vom Vermieter zu erhalten, hat sie Bilder des Vorfalls an die Redaktion geschickt. Auf eine Anfrage hin meldete der Vermieter, dass bisher keine fristlose Kündigung gegen die Nachbarin erfolgt sei. Er betont, dass detaillierte Lärmprotokolle erforderlich sind, um Lärmbelästigungen rechtlich zu dokumentieren. In Deutschland sei es allgemein schwierig, Mietverhältnisse aufgrund von Lärm zu beenden, obwohl es theoretisch Bußgelder von bis zu 5.000 Euro für Lärmbelästigungen geben kann.

Empfohlene Schritte gegen Lärm

Experten empfehlen für betroffene Mieter folgende Schritte im Umgang mit Lärm aus der Nachbarwohnung: Zunächst sollte das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden, gefolgt von der Anfertigung eines Lärmprotokolls. Sollte diese Maßnahme nicht fruchten, kann der Vermieter eingeschaltet werden. Bei erheblichen Beeinträchtigungen des Wohngebrauchs kann zudem eine Mietminderung in Erwägung gezogen werden. In extremen Fällen sollte die Polizei kontaktiert werden, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg zeigen, wie [mietrecht.com](https://www.mietrecht.com/laermprotokoll/) berichtete.

Ein Lärmprotokoll sollte dabei stets Datum, Uhrzeit, Art und Dauer der Lärmbelästigung festhalten, um dem Vermieter oder im Notfall vor Gericht einen Nachweis zu liefern. Das Führen eines Lärmprotokolls ist nicht verpflichtend, jedoch ratsam für die Dokumentation von Ruhestörungen. Um die Beweissituation zu stärken, sind auch Zeugenaussagen von Bedeutung, während bloße Aufzeichnungen häufig weniger hilfreich sind. Laut [Nordkurier](https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/schreie-schlaege-blut-das-muss-die-nachbarschaft-im-plattenbau-alles-erdulden-3457853) sollte ein Lärmprotokoll über einen längeren Zeitraum geführt werden, mindestens jedoch zwei Wochen, um einen erheblichen Mangel darzustellen.