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Neue Öffnungszeiten in MV: Tourismus wird jetzt großgeschrieben!

In Mecklenburg-Vorpommern hat das Schweriner Kabinett eine neue Öffnungszeitenverordnung sowie eine Bäderregelung beschlossen. Diese Regelung, welche die auslaufende Bäderverkaufsverordnung ersetzt, tritt am 15. März in Kraft und soll die touristische Attraktivität der Region stärken. Damit wird eine Chancengleichheit zu Schleswig-Holstein angestrebt.

Die neue Regelung sieht vor, dass Geschäfte in bestimmten Tourismusregionen an zusätzlichen Sonntagen und Feiertagen öffnen dürfen. Der einheitliche Saisonöffnungszeitraum wurde auf den Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober festgelegt. Darüber hinaus gibt es einen neuen zusätzlichen Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis zum 8. Januar. Insbesondere Tourismusorte, die bisher besondere Öffnungszeiten genutzt haben, profitieren sofort von dieser Regelung. Über die neue Verordnung hinaus kann diese auch in weiteren Welterbestädten und anerkannten Kurorten mit hohem Tourismusaufkommen angewendet werden, wie regierung-mv.de berichtete.

Änderungen im Öffnungszeitengesetz

Zusätzlich zu den neuen Bäderregelungen tritt am 1. Februar 2024 ein neues Öffnungszeitengesetz (ÖffZG M-V) in Kraft, das das bisher geltende Ladenöffnungsgesetz ersetzt. Der Prozess zur Gesetzgebung begann im Oktober 2022 mit Konsultationen von Fachkreisen, Verbänden und Kammern. Der Gesetzentwurf wurde am 14. Dezember 2023 im Landtag in zweiter Lesung verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Das neu verabschiedete Gesetz erlaubt Sonderöffnungszeiten in Welterbestädten sowie anerkannten Tourismusregionen mit hohem Tourismusaufkommen. Eine dazugehörige Verordnung zur Regelung der Sonderöffnungszeiten wird derzeit erarbeitet, mit dem Ziel, den unterschiedlichen Interessenlagen gerecht zu werden und rechtssichere Regelungen zu schaffen. Die alte Bäderverkaufsverordnung wurde um ein weiteres Jahr bis zum 14. April 2025 verlängert, wie mueritzportal.de anmerkte.