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Wismar: Bürger betrügt armenischen Freund und muss nun zahlen!

Jon Avetisyan, ein gebürtiger Armenier, der seit 2017 in Wismar lebt, hat sich in einer bedrohlichen Situation wiedergefunden. Nach der Einladung eines Freundes aus Jerewan, für dessen Visum eine Verpflichtungserklärung notwendig war, stellte dieser nach seiner Einreise einen Asylantrag und brach den Kontakt zu Avetisyan ab. Der Vorfall hat Avetisyan nun dazu veranlasst, Strafanzeige wegen Betrug bei der Polizei zu stellen.

Avetisyan hatte im Vorfeld die Flüge und ein Bahnticket für seinen Freund bezahlt und gemeinsame Ausflüge geplant. Der Freund, 44 Jahre alt und im Besitz von sieben Immobilien in Jerewan, hatte Avetisyan einen Screenshot seines Festgeldkontos gezeigt. Die deutsche Botschaft erkannte die Immobilien jedoch nicht als ausreichenden Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit an. Nachdem Avetisyan eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hatte, ist er verpflichtet, für den Lebensunterhalt seines Gastes aufzukommen, was ihn nun in eine ernste finanzielle Lage bringt.

Rechtliche Situation und Konsequenzen

Die Verpflichtungserklärung, die Avetisyan unterzeichnet hat, gilt für fünf Jahre und umfasst die Erstattung öffentlicher Mittel, die Bereitstellung von Wohnraum, Krankheitskosten und Abschiebekosten. Aufgrund der massiven finanziellen und psychischen Belastung hat Avetisyan Panikattacken und erhebliche Sorgen um seine Existenz entwickelt. Trotz seiner Bemühungen, die Verpflichtung anzufechten, wurde dies von der Ausländerbehörde abgelehnt. Daraufhin hat er Klage beim Verwaltungsgericht in Schwerin eingereicht.

In diesem Kontext ist es wichtig zu erwähnen, dass das Bundesverwaltungsgericht in einer früheren Entscheidung klarstellte, dass die Haftung aus einer Verpflichtungserklärung nicht mit der Flüchtlingsanerkennung des Ausländers entfällt. Diese Regelung besagt, dass die Verpflichtung erst mit der Ausreise des Ausländers oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck endet. Die Regelungen wirken sich nicht zugunsten des Dritten aus, der die Verpflichtungserklärung übernommen hat, wie Pro Asyl berichtete.

Avetisyan hat herausgefunden, dass sich sein ehemaliger Freund in Bayern aufhält. Um sich rechtlich abzusichern, hat er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und warnt künftig vor der Unterzeichnung solcher Verpflichtungserklärungen, selbst wenn es sich um Verwandte handelt. Der gesamte Vorfall macht deutlich, dass die rechtlichen und finanziellen Risiken für Personen, die sich bereit erklären, für Flüchtlinge zu bürgen, erheblich sein können.