
Ein ehemaliger Kriminalpolizist aus der Nähe von Rostock muss in einer umfassenden Zivilklage rund 130.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Diese Entscheidung traf das Landgericht Neubrandenburg, nachdem der Mann bereits wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Geliebten verurteilt worden war. Der 58-Jährige befindet sich derzeit im Gefängnis.
Der Vorfall ereignete sich am 11. Oktober 2021 in der Wohnung der 35-jährigen Ex-Geliebten, die er in einem gewalttätigen Angriff in Brand steckte. Zudem nahm er schwere Misshandlungen an der Mutter des Opfers vor. Nach dem Angriff floh der Mann in Richtung Rostock, wurde jedoch kurze Zeit später von der Polizei gefasst. Im Mai 2022 erhielt er eine Freiheitsstrafe von elf Jahren, während die Staatsanwaltschaft zunächst 13 Jahre gefordert hatte. Bezüglich seiner Tatstellungsbeschreibung hatte die Verteidigung lediglich zweieinhalb Jahre wegen fahrlässiger Brandstiftung und Körperverletzung gefordert. Das Urteil wurde mittlerweile vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Details zur Tat und den Verletzungen
Die gerichtlich festgesetzte Entschädigung für die Ex-Geliebte beträgt etwa 123.000 Euro, während der Mutter des Opfers rund 6.000 Euro zugesprochen wurden. Motiv für den Angriff war die Vermeidung einer Vaterschaftsklage, die das Opfer wegen einer gemeinsamen Tochter einleiten wollte. Der Verurteilte, der bereits zwei Kinder aus gescheiterten Beziehungen hat, hatte die Frau im Jahr 2021 kontaktiert, um eine mögliche Vaterschaftsklage zu klären. In diesem Zusammenhang fälschte er sogar einen Vaterschaftstest.
Am Tag des Vorfalls setzte er Brennspiritus ein und nutzt Streichhölzer sowie Handschuhe. Der Mann schlug sowohl die Frau als auch deren Mutter bewusstlos und steckte daraufhin seine Ex-Partnerin in Brand. Die 35-Jährige erlitt dabei Verbrennungen an 14 Prozent ihrer Körperfläche und musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Die Mutter konnte das Feuer glücklicherweise löschen, während ein Kleinkind unversehrt in einem anderen Zimmer blieb. Nach dem Vorfall zog die Geschädigte mit ihrer Familie aus Neubrandenburg weg. Im Zivilprozess bestritt der Verurteilte erneut seine Verantwortung für den Brand, während das Landgericht feststellte, dass die Ansprüche aus einer „unerlaubten Handlung“ stammen und somit auch bei einer möglichen Privatinsolvenz des Verurteilten aufrechterhalten werden können. Informationen über die Verurteilung stellte auch [n-tv.de](https://www.n-tv.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/Angezuendete-Frau-Polizist-zu-elf-Jahren-Haft-verurteilt-article23337479.html) zur Verfügung.
Für detaillierte Informationen zu den rechtlichen Schritten und der Verurteilung des Mannes ist auch [nordkurier.de](https://www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/ex-freundin-angezuendet-ex-polizist-muss-130-000-euro-zahlen-3392840) eine wertvolle Quelle.