
Die Landeshauptstadt Schwerin steht vor gravierenden haushaltspolitischen Herausforderungen, die sich in den aktuellen Finanzdokumenten des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern widerspiegeln. Diese zeigen signifikante Defizite im Doppelhaushalt 2025/2026 auf. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat angekündigt, umfangreiche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung einzuleiten.
Der Haushaltsplan für 2025 weist einen Saldo von 568.700 Euro aus, was deutlich unter der Mindestmarke von drei Millionen Euro liegt, die für Landes-Konsolidierungshilfen erforderlich ist. Bei Nichterfüllung dieser Anforderungen drohen der Stadt ab 2026 erhebliche finanzielle Einbußen: Der Wegfall von Konsolidierungshilfen in Höhe von neun Millionen Euro sowie Sonderzuweisungen von rund 3,2 Millionen Euro stehen im Raum. Zudem hat die Stadt versäumt, ihre Pflicht zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts zu erfüllen. Das letzte Konzept, das aus dem Jahr 2021 stammte, sah vor, das Defizit bis 2029 abzubauen.
Maßnahmen zur Konsolidierung
Um die geforderten Maßnahmen umzusetzen, muss die Stadt bis zum 30. Juni 2025 eine Nachtragshaushaltssatzung beschließen, die einen Überschuss von mindestens drei Millionen Euro erreicht. Alternativ dazu sind eine Haushaltssperre oder eine Anhebung der Steuersätze, die zuletzt mehrheitlich abgelehnt wurden, mögliche Optionen.
Um die finanziellen Herausforderungen anzugehen, soll die Stadtverwaltung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängen, die nur unaufschiebbare Ausgaben erlaubt. Zudem wurden genehmigte Kreditaufnahmen für Investitionen deutlich reduziert: 30,9 Millionen Euro für 2025 und 38,2 Millionen Euro für 2026. Die betroffenen Projekte umfassen unter anderem:
- Sanierung der Sternwarte: Genehmigung von 50.000 Euro statt 535.000 Euro.
- Umgestaltung des alten E-Werks: Komplett gestrichen.
- Sanierung des Dr. Külz-Jugendhauses: Keine Förderung mehr.
- Ausbau der Uferpromenade: Entfällt.
- Neugestaltung des Grunthalplatzes: Keine Finanzierung.
- Radnetzausbau: Vorläufig zurückgestellt.
- Stellplatzanlage in Lankow: Entfällt.
- Sanierung der Sporthalle Reiferbahn: Zurückgestellt.
- Hort-Neubau an der John-Brinckman-Schule: Risikozuschläge von 1 Million Euro.
- Förderung für IKZ Glockenturm Paulskirche: Abgelehnt.
Der Oberbürgermeister sowie die Stadtvertretung stehen unter Druck, die notwendigen Haushaltskorrekturen zügig umzusetzen. Sollten diese nicht erfolgen, drohen weitere finanzaufsichtliche Maßnahmen. Schwerin hat zudem die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht Schwerin einzulegen. Diese Maßnahmen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (§ 82 KV M-V), die eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung negativer Salden und dem Haushaltsausgleich zum Ziel hat, wie [regierung-mv.de](https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Kommunale-Haushaltskonsolidierung/) erläutert.
Die Situation stellt nicht nur eine finanzielle Herausforderung dar, sondern erfordert auch ein dringendes Handeln der Stadtverwaltung, um die stabilen Strukturen der öffentlichen Finanzen wiederherzustellen, was eine nachhaltige Bewältigung der Kommunalfinanzen in Mecklenburg-Vorpommern betrifft, wie [schwerin.news](https://schwerin.news/2025/04/28/schwerins-finanzkatastrophe-ruckt-naher-rechtsaufsicht-ordnet-drastische-sparmasnahmen-an-und-fordert-steuererhohungen/) berichtet.