
Eine Hochzeitsgesellschaft sorgte am Samstag für eine Verkehrsstörung auf der B96 bei Stralsund. Laut Informationen von Nordkurier fuhren zwischen 17:40 Uhr 12 bis 15 Fahrzeuge bei Brandshagen nebeneinander und blockierten damit teilweise die Straße. Die Polizei wurde von einer Zeugin informiert, woraufhin mehrere Fahrzeuge aus umliegenden Revieren zur Unterstützung gerufen wurden. Im Stadtgebiet von Stralsund gelang es der Polizei, die Kolonne zu kontrollieren.
Die Fahrer der Hochzeitsgesellschaft waren russische Staatsbürger im Alter von 19 bis 47 Jahren und wohnen in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg sowie Sachsen-Anhalt. Den beteiligten Fahrzeugführern wurde aufgrund des Vorfalls eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet. Zuvor war die Gruppe auch auf der A24 in Brandenburg aufgefallen, wo ebenfalls eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen wurde.
Nötigung im Straßenverkehr
Die rechtlichen Aspekte der Nötigung im Straßenverkehr sind dabei von Bedeutung. Wie anwalt.de erklärt, umfasst der Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) auch Situationen im Straßenverkehr. Nötigung kann als Druckausübung durch Gewalt oder Drohung verstanden werden, wodurch andere Verkehrsteilnehmer zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen genötigt werden. Beispiele wie Drängeln, Lichthupen und dichtes Auffahren können als Nötigung gewertet werden.
Besonders in Fällen, in denen die Abstände zwischen Fahrzeugen zu gering sind, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen muss so beschaffen sein, dass bei plötzlichem Abbremsen des vorderen Fahrzeugs keine Unfallgefahr besteht. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Strafanzeigen und Geldbußen führen.