Stralsund

Luftqualität in Stralsund: Alarmstufe Rot bei Feinstaub und Ozon!

Am 25. Januar 2025 berichtete die Ostsee-Zeitung über die aktuelle Luftqualität in Stralsund, die insbesondere durch die Messstation am Knieperdamm erfasst wird. Der Fokus liegt auf der Erfassung von Feinstaub-Partikeln (PM10) pro Kubikmeter Luft. Der Grenzwert für PM10 liegt bei 50 Partikeln pro Kubikmeter, welcher höchstens 35-mal jährlich überschritten werden darf.

Die Luftqualität wird anhand dreier Werte gemessen: Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon. Die Grenzwerte sind wie folgt kategorisiert:

  • Sehr schlecht: Stickstoffdioxid: >200 μg/m³, Feinstaub: >100 μg/m³, Ozon: >240 μg/m³
  • Schlecht: Stickstoffdioxid: 101-200 μg/m³, Feinstaub: 51-100 μg/m³, Ozon: 181-240 μg/m³
  • Mäßig: Stickstoffdioxid: 41-100 μg/m³, Feinstaub: 35-50 μg/m³, Ozon: 121-180 μg/m³

Die Messungen erfolgen als Stundenmittel für Stickstoffdioxid und Ozon sowie als stündlich gleitendes Tagesmittel für Feinstaub. In der Europäischen Union gibt es jährlich 240.000 vorzeitige Todesfälle, die auf Feinstaub zurückzuführen sind. Bei schlechter Luftqualität gibt es Empfehlungen: Bei „sehr schlechter“ Luftqualität sollten empfindliche Personen körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden. Bei „schlechter“ Luftqualität wird geraten, anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden. Bei „mäßiger“ Luftqualität sind kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen unwahrscheinlich, jedoch können bei empfindlichen Personen mögliche Effekte auftreten.

Feinstaubbelastung aus Feuerwerk

In der Silvesternacht wird eine erhebliche Feinstaubbelastung freigesetzt, wobei etwa 1500 Tonnen Feinstaub emittiert werden, was 75% der jährlichen Menge entspricht. Der Feinstaub, der durch Feuerwerk entsteht, setzt sich aus winzigen, unsichtbaren Staubteilchen zusammen, die gesundheitsschädlich sein können.

Zusätzlich zeigt eine Recherche vom Umweltbundesamt, dass die aktuell geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor über 20 Jahren festgelegt wurden und nicht mehr den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Luftverschmutzung entsprechen. Die EU-Kommission schlägt in einer neuen Richtlinie schärfere Grenzwerte vor, die sich an den WHO-Richtwerten von 2021 orientieren.

Am 20. Februar 2024 wurde eine Einigung erzielt, welche einen Gesetzestext mit neuen Grenz- und Richtwerten enthält. Diese neuen Grenzwerte sollen ab 2030 gelten und wurden von der UBA begrüßt. Dennoch gibt es Diskrepanzen zwischen den politisch ausgehandelten Grenzwerten und den WHO-Richtwerten, insbesondere für Feinstaub und Stickstoffdioxid.