
In Stralsund stehen die Umbaupläne für den Heinrich-Heine-Ring zur Diskussion, die ursprünglich schon in der Umsetzung sein sollten. Wie die Ostsee-Zeitung berichtete, sind die Bauarbeiten bisher noch nicht gestartet, obwohl sie bereits angekündigt waren. Im Frühjahr 2023 wurde das Projekt „Grüner Boulevard“ vorgestellt, das eine Reduzierung der Fahrspuren und eine Umgestaltung für mehr Raum für Anwohner, Radfahrer und Busse vorsieht. Für den städtischen Verkehr sind lediglich eine Spur in jede Richtung für den Durchgang von ungefähr 20.000 Autos täglich geplant.
Die Stadtverwaltung plant zudem einen Test, um die praktische Umsetzbarkeit der theoretischen Beschlüsse zu prüfen. Dies hat jedoch zu Bedenken unter den Anwohnern geführt, die ein mögliches Verkehrschaos durch die einspurige Regelung befürchten. Kevin Wedow und Maria Nake äußerten Skepsis bezüglich der Verkehrssituation. Ines Wustrau schlug vor, die Straße vor den Änderungen zu reparieren, während Walter Neumann das Potenzial für mehr Fahrradnutzung und weniger Autoverkehr sieht. Jan Heischkel erinnerte an die frühere vierspurige Ausbaumaßnahme in den 90ern aufgrund des damaligen Verkehrsaufkommens. Anwohner Jan Berber unterstützt die Veränderungen und sieht Vorteile für Kinder.
Geplante Testphase
Die Testphase auf dem Heinrich-Heine-Ring soll frühestens im dritten oder vierten Quartal 2023 starten, wobei eine Durchführung während der Sommerferien ausgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wurden auch rechtliche Aspekte zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Stralsund angesprochen. Wie Ausschreibungen Deutschland berichtet, leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem berechtigten Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder einer Konzession, die eine mögliche Verletzung ihrer Rechte darstellen müssen.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb bestimmter Fristen rügt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Hinweise auf Verstöße in den Vergabeunterlagen zum geeigneten Zeitpunkt geltend gemacht werden müssen.