
Mieter eines Wohnkomplexes in Hartmannsdorf, Thüringen, sehen sich derzeit mit dem Ausfall ihrer Heizungen konfrontiert, nachdem der Vermieter offenbar Rechnungen nicht beglichen hat. Gitta Hahnemann, eine langjährige Mieterin, berichtet, dass die Heizkörper bald kalt sein werden. Trotz ihrer zuverlässigen Mietzahlungen sind die Bewohner ohne funktionierende Heizungen und müssen auf alternative Heizgeräte wie Ölradiatoren zurückgreifen, was hohe Stromkosten verursacht.
Eine unklare Eigentumssituation erschwert die Lage: Die Immobilien wurden nach der Wende mehrfach verkauft, und die aktuelle Hausverwaltung gibt aus Datenschutzgründen keine Auskunft über den Vermieter. Bürgermeister André Böhme teilte mit, dass mehr als 50 Bewohner in den betroffenen Häusern leben. Zudem haben die Mieter unbezahlte Heizkosten, Müllgebühren und Forderungen zur Grundsteuer auf dem Tisch liegen.
Rechtslage bei Heizungsproblemen
Mieter haben laut [123recht.de](https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Heizungsausfall-in-der-Mietwohnung-das-muessen-Mieter-und-Vermieter-wissen-__a157776.html) Anspruch auf eine beheizte Wohnung, unabhängig von der Jahreszeit. Im Falle eines Heizungsausfalls müssen Mieter ihre Vermieter „unverzüglich“ informieren und können eine schriftliche Mängelanzeige einreichen. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, kann der Mieter einen Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragen und die Kosten dafür vom Vermieter verlangen.
Die Höhe der Mietkürzung hängt von der Schwere des Mangels ab: Bei einem Totalausfall der Heizung im Winter kann die Mietminderung bis zu 100% betragen. Mieter dürfen ihre Miete um 80 bis 100 Prozent kürzen, wie es auch in Hartmannsdorf der Fall ist. Zudem müssen Vermieter Heizlüfter bereitstellen, wenn die Heizung nicht sofort repariert werden kann, und die damit verbundenen Stromkosten tragen.