
Im Landratsamt Unterallgäu wurden neue Ansprechpartner für die Integration von Geflüchteten benannt. Klaus Soest und Sabine Dolp unterstützen ab sofort in dieser wichtigen Aufgabe. Zusätzlich steht Carolin Ratzinger von der Freiwilligenagentur Schaffenslust als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Diese Maßnahme setzt einen Beschluss des Sozialausschusses des Unterallgäuer Kreistags um und hat das Ziel, die bestehenden Integrationsstrukturen zu unterstützen sowie Informationen zu bieten und Netzwerke zu schaffen. Klaus Soest wird in Vollzeit tätig sein, während Sabine Dolp in Teilzeit arbeitet. Die Fördermittel für diese Stellen stammen größtenteils vom Freistaat Bayern.
Aufgaben und Kontaktinformationen
Carolin Ratzinger bleibt Ansprechpartnerin für die bestehenden Helferkreise und Flüchtlingshelfer. Zudem beraten Soest und Dolp Gemeinden ohne Helfer beim Aufbau von Strukturen und kümmern sich um Hilfsangebote in Unterkünften. Klaus Soest bringt Erfahrungen aus einem europäischen Flüchtlingsprojekt mit, während Sabine Dolp aus der Elternzeit zurückkehrt und zuvor im Sachgebiet „Soziales und Senioren“ tätig war.
Für Rückfragen stehen folgende Kontaktinformationen zur Verfügung:
– Klaus Soest: Telefon (08261) 995-638, E-Mail: integration@lra.unterallgaeu.de
– Sabine Dolp: Telefon (08261) 995-628, E-Mail: integration@lra.unterallgaeu.de
– Carolin Ratzinger: Telefon (08331) 9613395, E-Mail: carolin.ratzinger@fwa-schaffenslust.de
In einem weiteren Kontext wurde über den Familiennachzug für Geflüchtete informiert. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren dürfen nur von asylberechtigten Flüchtlingen und Personen mit subsidiärem Schutz nach Deutschland nachgeholt werden. Der Familiennachzug ist für Asylsuchende, Geduldete oder Personen mit Abschiebeverbot nicht erlaubt. Anträge müssen an eine deutsche Auslandsvertretung gerichtet werden, wobei alle erforderlichen Unterlagen wie der Anerkennungsbescheid des BAMF und die Aufenthaltserlaubnis des anerkannten Flüchtlings in Kopie eingereicht werden müssen. Ein Familiennachzug ohne eigene Wohnung kann zudem zu Obdachlosigkeit führen, da die Ausländerbehörde nach Anerkennung durch das BAMF nicht mehr zur Unterbringung verpflichtet ist, wie der [Landratsamt Unterallgäu](https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/auslaender/asyl) berichtete.
Die Initiative zur stärkeren Integration und die Regelungen zum Familiennachzug unterstreichen die aktuellen Bemühungen, geflüchteten Menschen eine bessere Zukunft zu ermöglichen.