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Neue Bioabfallverordnung: So schützt ihr die Umwelt ab Mai 2025!

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine erneuerte Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft, die darauf abzielt, die Reinheit des gesammelten Bioabfalls zu erhöhen. Das Hauptziel dieser Verordnung ist eine effizientere und qualitativ hochwertige Verwertung des Bioabfalls, wie Trendyone berichtet. In jüngsten Untersuchungen wurde festgestellt, dass erhebliche Mengen von Störstoffen wie Kunststoffen, Glas und Metallen im Bioabfall vorhanden sind. Dies betrifft unter anderem auch den Landkreis Günzburg.

Bioabfall stellt eine wertvolle Ressource für die Produktion von Kompost dar, welcher zur Verbesserung des Bodens in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Hochwertiger Kompost trägt zur Bodenfruchtbarkeit bei und verringert den Bedarf an künstlichen Düngemitteln. Allerdings gefährden Verunreinigungen durch Fremdstoffe den natürlichen Kreislauf und erhöhen den technischen Aufwand bei der Aufbereitung. Müllfahrzeuge im Landkreis tragen deshalb die Botschaft „No Plastic, Fantastic!“ und betonen, dass Kunststoffe, auch kompostierbare Bioplastikbeutel, nicht in die Biotonne gehören.

Regelungen und Vorschriften der Bioabfallverordnung

Die neuen Vorschriften verlangen, dass Bioabfälle lose oder in Papiertüten gesammelt werden. Regelmäßige Kontrollen durch die Verwerter sind ebenfalls vorgesehen. Bei zu hohen Verunreinigungen könnte die gesamte Charge zurückgewiesen werden, was zusätzliche Kosten für den Abfallwirtschaftsbetrieb und die Bürger nach sich zieht. Falsch befüllte Tonnen führen nicht nur zu Umweltproblemen, sondern auch zu finanziellen Belastungen.

Gemäß der Verordnung dürfen in die Biotonne ausschließlich organische Abfälle wie Obst- und Gemüsereste, Kaffeefilter und Eierschalen gelangt. Kunststoffe, Glas, Metalle sowie andere nicht kompostierbare Stoffe sind strikt verboten. Weitere Informationen zur richtigen Trennung von Bioabfällen sind auf der Webseite des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Günzburg verfügbar.

Ein neuer Paragraf 2a der BioAbfV, der ebenfalls am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, fokussiert sich auf die Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, in die Umwelt. Diese Regelung richtet sich hauptsächlich an Aufbereiter, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller und nicht direkt an Verbraucher. Der Zweck des Paragrafen 2a besteht darin, Fremdstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herauszuhalten, wie bmuv.de anmerkt.

Durch die vollständige und sortenreine Trennung von Bioabfällen können Verbraucher einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten. Sortenrein getrennte Bioabfälle wie Küchen- oder Gartenabfälle können zur Erzeugung von Biogas und Kompost/Gärrückständen genutzt werden. Das erzeugte Biogas spielt eine bedeutende Rolle in der Energiewende, während Komposte die Bodenaufnahmefähigkeit bei Starkregenereignissen erhöhen, Erosion verhindern und längere Trockenzeiten abmildern.