
Im Rahmen der aktuellen Koalitionsgespräche haben die Regierungsparteien umfassende Pläne zur Reform der Bundesverwaltung vorgestellt. Die SPD, die seit 1998, mit Ausnahme von 2009 bis 2013, Teil der Bundesregierung ist, hat betont, dass Deutschland in vielen Bereichen effizienter werden muss. Angestrebt wird eine Modernisierung staatlicher Entscheidungen, Prozesse und Strukturen, um das Vertrauen der Bürger in den Staat zu stärken.
Ein zentrales Ziel ist es, alle Behörden auf den Prüfstand zu stellen. Um politische Prioritäten klarer setzen zu können, wird eine gesteuerte Aufgaben- und Ausgabenkritik angestrebt. Hierzu soll der Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis 2029 um mindestens 8% reduziert werden. Darüber hinaus wird geplant, das Beauftragtenwesen des Bundes um rund 50% zu verkleinern und die Anzahl von mehr als 950 Bundesbehörden durch Zusammenlegungen sowie den Abbau von Redundanzen zu verringern. Der Einsatz externer Berater soll auf ein Minimum reduziert werden. In der Bundesverwaltung sind derzeit etwa 500.000 Menschen beschäftigt.
Geplante Reformen im öffentlichen Dienst
Um die Arbeitskultur zu verbessern, wird angestrebt, Silodenken zu überwinden und das Ressortprinzip neu zu interpretieren. Eine moderne und wertschätzende Führungskultur soll etabliert werden. Zudem sollen zuständigkeitsübergreifendes Denken, Entscheidungsfreudigkeit und Handlungsspielräume gefördert werden. Zur Entwicklung von Führungskräften wird ein ressortübergreifendes Programm eingeführt.
Zusätzlich plant die Bundesregierung, flexiblere Arbeitszeitmodelle und verbesserte Teilzeitführungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung einzuführen. Ein grundlegender Reformbedarf im öffentlichen Dienstrecht ist in den Verhandlungen ebenfalls zu erkennen. Die Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für Verwaltungslehrgänge sollen geöffnet werden, um einen vielseitigeren Zugang zu gewährleisten. Die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft soll verbessert werden, um Köpfe und Ideen auszutauschen.
Ein weiteres Ziel der Reformen ist die Förderung eines offeneren Datennutzungsverständnisses. Hierbei wird die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Automatisierung und Effizienzsteigerung von Verwaltungsprozessen angestrebt. Die Haushaltsführung des Bundes soll auf ein ziel- und wirkungsorientiertes System umgestellt werden, wobei Bundesministerien verpflichtet werden, bei der Haushaltsaufstellung messbare Kennzahlen anzugeben.
Die Gesetzgebung soll gründlich, integrativ und transparent sein. Dazu zählt die Streichung unnötiger Gesetze und die Einführung von Praxischecks in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren, bei denen auch Betroffene und Vollzugsexperten eingebunden werden sollen, wie fragdenstaat.de berichtet. Erfolgsindikatoren sollen zur Nachprüfbarkeit des Wirkungsgrads von Gesetzen etabliert werden, und Gesetzentwürfe müssen Visualisierungen von Organisationsstrukturen sowie Prozessabläufen enthalten.
Insgesamt sollen diese Reformen dazu beitragen, die Effizienz der deutschen Verwaltung entscheidend zu steigern und den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht zu werden, wie nordkurier.de berichtet.