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Neuer Service in Düsseldorf: Aufenthaltserlaubnis jetzt online beantragen!

Ab dem 17. März 2025 wird in Düsseldorf eine Reorganisation der Ausländerbehörde umgesetzt, die darauf abzielt, den Service für internationale Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern. Zu den Neuerungen gehören klar geregelte Zuständigkeiten sowie erweiterte digitale Möglichkeiten. Ein bedeutender Fortschritt ist, dass die Aufenthaltserlaubnis jetzt online beantragt werden kann. Damit wird die Anzahl der Termine in der Ausländerbehörde um ein Viertel erhöht. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Behörde 75.000 persönliche Kundenkontakte.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des neuen Services ist der elektronische Aufenthaltstitel (eAT), der den aufenthaltsrechtlichen Status dokumentiert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der eAT keinen Pass ersetzen kann; ein gültiger Pass oder ein vergleichbares Dokument bleibt weiterhin erforderlich. Der eAT enthält persönliche und aufenthaltsrechtliche Daten sowie Fingerabdrücke, die auf einem integrierten Chip gespeichert sind.

Digitale Antragsstellung und Abholmodalitäten

Für die Beantragung des eAT ist in der Regel eine persönliche Vorsprache notwendig, ausgenommen sind jedoch Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die aufgrund von Alter oder körperlicher Behinderung nicht in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen (ärztliches Attest erforderlich). Die Antragsstellung kann auf mehreren Wegen erfolgen: per Briefpost an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt 54/33-BackOffice, 40200 Düsseldorf, per E-Mail an abh-backoffice@duesseldorf.de oder per Fax unter 0211 – 8929036.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und die Aushändigung erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis fünf Wochen, kann jedoch in Einzelfällen auch länger dauern. Zur Abholung des eAT ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, wobei eine Bevollmächtigung möglich ist. Bei der Beantragung des eAT erhält man eine zehnstellige Vorgangsnummer zur Abfrage des Antragsstatus. Die Abholung ist im Amt für Migration und Integration möglich, und zwar von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 und 15 Uhr sowie am Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr.