
Ein 21-jähriger Transporter-Fahrer war am Sonntagabend in Aurich an einem Unfall beteiligt, der erhebliche Aufmerksamkeit erregte. Der Vorfall ereignete sich kurz nach 21 Uhr auf der Kirchdorfer Straße, als der Fahrer in einer Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und alleinbeteiligt von der Fahrbahn abkam. Der Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt, doch es entstand Sachschaden.
Bei der Unfallaufnahme stellten Polizeibeamte einen Atemalkoholwert von mehr als 1,6 Promille fest. Aufgrund dieses hohen Wertes wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt, und es wurde eine Blutprobe entnommen. Der Vorfall führt nun zu einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den Fahrer, wie NWZonline berichtete.
Trunkenheit am Steuer: Ein ernstes Thema
Trunkenheit im Straßenverkehr ist ein ernstes Problem, das nicht nur die betroffenen Fahrer betrifft. Alkohol gilt als Droge mit hohem Abhängigkeitsrisiko und schädigt alle Körperzellen, was die Reaktionsfähigkeit stark beeinträchtigt. Der Konsum von Alkohol führt zu Bewusstseinsveränderungen und erhöht somit die Unfallgefahr erheblich.
In Deutschland liegt die Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille; ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Bei 0,5 bis 1,09 Promille drohen Bußgelder von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille können die Strafen variabel ausfallen, begleitet von 3 Punkten und möglichen Freiheitsstrafen. Für Fahranfänger und Fahrer in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Auch Radfahrer müssen bei 1,6 Promille mit Strafen und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen, wenn diese Grenze überschritten wird, wie Fachanwalt.de erläutert.