Aurich

Proteste auf Norderney: Kaiserhof wegen Brandschutz geschlossen!

Der Kaiserhof auf Norderney wurde vom Landkreis Aurich größtenteils geschlossen. Die Schließung betrifft vor allem die Wohnungen, während das Erdgeschoss mit 117 Wohneinheiten weiterhin genutzt werden darf. Eigentümer haben bereits Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung eingelegt; bislang sind 50 Widersprüche eingegangen. Einige Eigentümer besitzen mehrere Apartments, was die Gesamtzahl der Widersprüche erhöht. Widerspruchsführer sind jedoch verpflichtet, ihre Einsprüche zu begründen, was bisher nicht geschehen ist. Die rechtlichen Auseinandersetzungen könnten sich über einen längeren Zeitraum hinziehen; im Falle einer Ablehnung der Widersprüche bleibt den Eigentümern der Klageweg offen.

Auslöser für die Schließung war ein Brand, der im März 2023 während Sanierungsarbeiten am Schwimmbad ausgebrochen war. Dabei stellte die Feuerwehr erhebliche Mängel fest, darunter verrauchte Fluchtwege, offene Brandschutztüren und einen nicht funktionierenden Rauchabzug. Der Brandschutzprüfer wurde am Tag des Brandes informiert, und eine erste Inspektion fand am folgenden Tag statt. Daraufhin erließ die Baubehörde umgehend eine weitreichende Nutzungsuntersagung. Wie [nwzonline.de](https://www.nwzonline.de/norden/protestwelle-auf-norderney-gegen-schliessung-des-kaiserhofs-regelmaessige-brandschutzpruefung-keine-pflicht_a_4,2,510643749.html) berichtete, sind regelmäßige Begehungen durch die Bauaufsicht für derartige Apartmenthäuser nicht gesetzlich vorgeschrieben, und der Landkreis hatte vor dem Brand keine Hinweise auf bestehende Mängel.

Überprüfung von Brandschutzmängeln

Zusätzlich zu den aktuellen Ereignissen wurden in einem anderen Bericht gravierende brandschutzrechtliche Mängel festgestellt, die nicht ausreichend behoben sind. Diese beinhalten das Fehlen von Rettungswegen und Bedenken zur Standfestigkeit einer Großgarage im Brandfall. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung überwiegt in solchen Fällen regelmäßig. Wie [rechtslupe.de](https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/brandschutzrechtliche-maengel-und-die-sofortige-vollziehung-der-nutzungsuntersagung-3109089) darlegte, erfolgt die gerichtliche Entscheidung durch eine Interessenabwägung zwischen dem privaten Interesse des Eigentümers und dem öffentlichen Interesse. Insbesondere bei offensichtlicher Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts überwiegt das Vollzugsinteresse.

Die Baubehörde stützt die Nutzungsuntersagung auf § 47 Abs. 1 LBO und § 65 Satz 2 LBO, was bedeutet, dass eine Nutzung untersagt werden kann, wenn sie im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Bei Brandverhütungsschauen wurden gravierende Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden. Während der Eigentümer zwar Anstrengungen zur Mängelbeseitigung unternommen hat, sind diese Mängel bislang nicht hinreichend behoben worden. Die Baubehörde hat auch die Vorlage von Bestandsplänen und Brandschutzkonzepten gefordert, und die Anordnung der sofortigen Vollziehung wird als gerechtfertigt erachtet, um Brandgefahren zu minimieren.