
Der Fitnessstudiobetreiber CleverFit hat Insolvenz angemeldet. Die entsprechenden Anträge wurden am 24. März 2025 beim Amtsgericht Braunschweig eingereicht, das Dr. Immo Hamer von Valtier als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte. Laut [ruhr24.de](https://www.ruhr24.de/service/cleverfit-fitnessstudio-insolvent-insolvenz-mitglieder-kuendigung-standorte-vertrag-auswirkungen-93685420.html) sind insgesamt sechs Gesellschaften in Niedersachsen von dieser Insolvenz betroffen. Diese umfassen die CF BS-Mitte GmbH, CF BS-Nord GmbH, CF Holding BS GmbH, CF Helmstedt GmbH, CF Wolfsburg GmbH und CF Lehrte GmbH.
Bereits geschlossen wurden die Standorte in Braunschweig-Mitte und Helmstedt. Die Studios in Braunschweig-Nord, Lehrte und Wolfsburg sind momentan weiterhin geöffnet. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat betroffenen Mitgliedern Beratungsdienste angeboten, um ihre Rechte zu wahren. Ein Ziel des Insolvenzverwalters besteht darin, eine nachhaltige Sanierung und Stabilisierung des Unternehmens zu erreichen.
Mitglieder und Rückerstattungen
Mitglieder an den offenen Standorten können vorerst ihre Verträge fortsetzen. Sollte ein Standort dauerhaft geschlossen werden, haben Mitglieder das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Allerdings ist die Rückerstattung von Vorauszahlungen, insbesondere Jahresbeiträgen, im Insolvenzfall ungewiss. Diese Forderungen können bis zum 19. Mai 2025 zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Gehälter der Mitarbeiter sind durch Insolvenzgeld gesichert, jedoch hängt die langfristige Arbeitsplatzsicherheit von dem Erfolg der Sanierungsmaßnahmen ab.
Widersprüchliche Informationen über den Status der weiteren Studios lassen vermuten, dass für die meisten eine Betriebsfortführung geplant ist, wie [verbraucherzentrale-niedersachsen.de](https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/produkte-kaufen/clever-fit-insolvenz-diese-fitnessstudios-sind-betroffen) berichtet. Es wird empfohlen, bei Vorauszahlungen vorsichtig zu sein und monatliche Zahlungen vorzuziehen. Kein Sonderkündigungsrecht wird aufgrund der Insolvenz gewährt. Kunden wird geraten, eine schriftliche Frist zu setzen, falls ein Studio aufgrund der Insolvenz geschlossen wird, und bei Nichteröffnung innerhalb dieser Frist ein Recht auf außerordentliche Kündigung zu haben.
Um weitere Abbuchungen zu vermeiden, sollte die Einzugsermächtigung für monatliche Beiträge umgehend widerrufen werden. Auch hier könnte eine Rückerstattung bei Vorauszahlung eines Jahresbeitrags problematisch werden, da sich Mitglieder als Gläubiger im Insolvenzverfahren anmelden müssen. Der Insolvenzverwalter wird in der Regel mit Formularen auf die Gläubiger zukommen.