
Rund 466.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen dürfen sich ab dem 1. April 2025 über eine Gehaltserhöhung von 3 Prozent freuen. Diese Anpassung ist Teil einer umfassenden Tarifeinigung, die im Rahmen der Verhandlungen in Potsdam mit der Gewerkschaft ver.di erzielt wurde. Im Jahr 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Auch für die unteren Lohngruppen gibt es positive Nachrichten: Der Mindestlohn steigt um mindestens 110 Euro.
Ein zusätzlicher Urlaubstag wird ab 2027 gewährt, und die Tarifverhandlungen haben auch zu höheren Schichtzulagen geführt. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des niedersächsischen Städtetags, bezeichnete den Abschluss als „vertretbar“, trotz der finanziellen Belastungen, die auf die Kommunen zukommen. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 27 Monate und endet somit am 31. März 2027. Ab dem 1. Mai 2026 wird zudem das 13. Monatsgehalt angehoben, von dem Teile in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden können.
Details zur Tarifeinigung
Die Tarifeinigung sieht darüber hinaus flexiblere Arbeitszeiten vor. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden pro Woche zu erhöhen. Diese Vereinbarung führt zu einer Gesamtlohnerhöhung von 5,8 Prozent in zwei Stufen. Die Gewerkschaft ver.di hatte bundesweit zu Streiks aufgerufen, die verschiedene Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter Entsorger, Kitas und den Nahverkehr in Niedersachsen, betrafen.
In einer weiteren Meldung berichtete ver.di über einen Tarifabschluss für insgesamt 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, der am 6. April 2025 erzielt wurde. Dieser Abschluss orientiert sich an der Schlichtungsempfehlung von Ende März und bezog sich auf schwierige Verhandlungen, die mehrfach vor dem Scheitern standen. Bewegung in die Gespräche kam nach einer Warnstreikrunde mit zehntausenden Teilnehmern.
Die wichtigsten Punkte des Tarifergebnisses umfassen neben der bereits erwähnten Entgelterhöhung auch dynamisierte Zulagen. Unter anderem steigen die Schichtdienstzulagen von derzeit 40 auf 100 Euro monatlich. Für Wechselschichtdienste sind Erhöhungen von 105 auf 200 Euro sowie für Krankenhäuser von 155 auf 250 Euro vorgesehen. Die Jahressonderzahlung, das sogenannte 13. Monatsgehalt, wird ebenfalls angehoben, wobei kommunale Arbeitgeber 85 Prozent des Monatsgehalts und der Bund zwischen 75 und 95 Prozent zahlen wird.