
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die aktuelle Landesdüngeverordnung für rechtsfehlerhaft erklärt. Dies könnte weitreichende Folgen für die Landwirtschaft in den betroffenen Gebieten haben. Der Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges betonte die Bedeutung einer Überprüfung der Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete und wies darauf hin, dass das Landvolk die richterliche Begründung abwarten werde, um weitere Maßnahmen zu planen.
Berges äußerte zudem die Hoffnung auf Verbesserungen für Landwirte in nitratbelasteten Gebieten durch die neue Bundesregierung. Die Düngeverordnung verpflichtet Landwirte, in diesen roten Gebieten ihre Stickstoff-Düngung einzuschränken. Diese Einschränkungen führen häufig zu Qualitätsminderungen und Ertragseinbußen bei Feldfrüchten. Eine der größten Herausforderungen sei, dass in roten Gebieten vermarktbarer Weizen mit Backqualität oft nicht mehr produziert werden kann, was dazu führt, dass diese Feldfrüchte bei Mühlen nicht mehr abgesetzt werden können. Die daraus resultierenden Mindererlöse werden von den Betroffenen als wirtschaftlich unzumutbar angesehen.
Ausweisung von roten Gebieten als umstritten
Wie in einem Bericht von NDR hervorgehoben wird, sind Landwirte und der Landvolkverband der Auffassung, dass die Ausweisung der sogenannten „roten Gebiete“ rechtswidrig sei und haben deshalb Klage eingereicht. Eine mündliche Verhandlung fand am Dienstag, dem 28. Januar 2025, statt, mit der Möglichkeit, dass ein Urteil ergeht. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte bereits im Sommer 2024 festgestellt, dass die Ausweisung der roten Gebiete rechtswidrig war, jedoch keine Dringlichkeit für eine Entscheidung sah.
Die Hauptursachen für die hohe Nitratbelastung im Grundwasser werden häufig in der Gülle- und Düngereinsatz der Landwirtschaft gesehen. Nitratbelastungen, die über bestimmten Grenzwerten liegen, führen zur Einstufung als „rotes Gebiet“. Die Niedersächsische Landesdüngeverordnung ist jedoch umstritten und wird von vielen Landwirten kritisiert. Die strengen Düngereinschränkungen in diesen Gebieten beeinträchtigen das Wachstum der Pflanzen erheblich. Zusätzlich gibt es Kritik an den Messungen: Ein einzelner zu hoher Wert kann einen gesamten Grundwasserkörper als rot einstufen, wobei es an vielen Messstellen auch an technischer Ausstattung mangelt. Zudem besteht Unklarheit darüber, ob die erhöhten Nitratwerte auf landwirtschaftliche Praktiken oder andere Faktoren zurückzuführen sind. Ein mögliches Revisionsurteil könnte den Fall an das Bundesverwaltungsgericht bringen.