
In Rötgesbüttel wird derzeit ein neues Feuerwehrhaus an der Ortsdurchfahrt gebaut, dessen Inbetriebnahme für 2023 geplant ist, jedoch genaue Termine noch nicht bekannt sind. Die Bauarbeiten haben bereits im April 2023 begonnen, und das Richtfest fand im Dezember 2023 statt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf über drei Millionen Euro, allerdings gab es Verzögerungen aufgrund von Kapazitätsengpässen im Bau-Fachbereich.
Ab dem Jahr 2026 wird die B4-Ortsdurchfahrt für mindestens anderthalb Jahre wegen Sanierungen gesperrt. Ortsbrandmeister Mike Hausmann plant Gespräche mit der Baufirma, um die Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses während dieser Zeit sicherzustellen. Die Feuerwehrkameraden wohnen überwiegend westlich der B4, sodass die Anfahrt über südliche Siedlungen und das Sportheim erfolgen muss. Wichtig sind insbesondere die Querung der B4 an der zentralen Ampelkreuzung sowie am südlichen Ortsausgang. Bürgermeister Hermann Schölkmann sieht keine nennenswerten Probleme für den Brandschutz, plant jedoch einen provisorischen Schotterweg vom Sportplatz zum Feuerwehrhaus.
B4-Umgehung und Infrastrukturverbesserungen
Zusätzlich zu den Bauarbeiten am Feuerwehrhaus gibt es Pläne zur Umgehung der B4, die nördlich von Rötgesbüttel bis südlich von Meine verlegt werden soll. Hubertus Heil, Bundestagsabgeordneter für Gifhorn-Peine, erkundigt sich bei Olaf Lies, dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung, über den aktuellen Zustand des Bauvorhabens. Das Projekt wird als bedeutend für den Landkreis Gifhorn erachtet, und das Niedersächsische Ministerium setzt alles daran, den Planfeststellungsbeschluss voranzutreiben, wobei alle Beschleunigungsmöglichkeiten genutzt werden.
Die Umgehung soll die Infrastruktur verbessern und den innerörtlichen Verkehr entlasten. Die Verlegung der B4 befindet sich im Planfeststellungsverfahren, und Unternehmensflurbereinigungsverfahren sind bereits eingeleitet. Hubertus Heil plant, sich in Berlin für die schnellen Mittelbereitstellungen im Bundeshaushalt einzusetzen, sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist. Der Baubeginn könnte nach der Erteilung des Beschlusses und der Bereitstellung der Finanzmittel erfolgen.