
In Goslar kochen die Gemüter über! Die Polizeiinspektion der niedersächsischen Stadt hat die prominente Publizistin Anabel Schunke ins Visier genommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen „üble Nachrede/Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens“ wurde gegen sie eingeleitet. Was war der Auslöser? Der unerbittliche Zoff um ein Meme! Am 13. November 2024 postete Schunke auf ihrem X-Account ein Bild von Wirtschaftsminister Robert Habeck mit dem provokanten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“. Schon damals fragte sie provokant: „Gibt es jetzt eine Hausdurchsuchung?“ Näheres dazu berichtete die JUNGEN FREIHEIT. Dieses humorlos gehandhabte Meme brachte bereits einen anderen, den Rentner Stefan Niehoff, in ähnliche Schwierigkeiten, nachdem auch sein Haus durchsucht wurde!
Doch, was verbirgt sich hinter den Vorwürfen? Während Niehoff Politikerbeleidigung unterstellt wurde, wirft man Schunke keine Beleidigung, sondern Tatsachenbehauptungen nach Paragraph 188 StGB vor. Das mag wie ein kleiner Unterschied erscheinen, birgt aber juristische Feinheiten. Ermittler sind zögerlich mit Details, doch Schunke schwört, gegen diese Anschuldigungen zu kämpfen. Ihr Anwalt hat bereits Akteneinsicht beantragt, denn das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen.
Der Aufstand der Memes
Dass Memes nicht nur unterhaltend, sondern auch juristisch relevant sein können, zeigt der Fall doppelt. Schunke sieht sich selbst als Ziel einer überhöhten Strafverfolgung, die andere kriminelle Handlungen ungeahndet lässt. „Dieser Staat macht sich nur noch lächerlich“, kritisiert sie scharf und deutet an, dass Minister Habeck selbst beteiligt sein könnte. Dass Politiker im Rampenlicht nicht nur Lob bekommen, sondern auch Angriffsziel von Spott werden, ist kein Geheimnis. Doch bis wohin reicht die Meinungsfreiheit?
Die politischen Folgen solcher juristischer Scharmützel sind unvorhersehbar. Die Unterstützung von Schunke bei ihren Anhängern ist groß und es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft weiter vorgehen wird. Überraschend ist, dass laut Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages Verleumdungen nach §188 auch ohne Antrag verfolgt werden können, sofern „ein besonderes öffentliches Interesse“ besteht.
Ein Sturm im Wasserglas oder mehr?
Schunke sieht das alles relativ gelassen, aber mit einer klaren Botschaft. Sie fordert nicht weniger als eine faire Justiz und weniger Basiskontrolle. Dennoch bleibt die Frage: Droht hier eine übertriebene Maßnahme? „Es ist beachtlich, wenn der Staat bei solchen Belanglosigkeiten so energisch vorgeht“, gibt sie zu bedenken. Der HuffPost zufolge führte der Zwischenfall zu einer spannenden öffentlichen Diskussion über den richtigen Umgang mit Satire und Kritik. Wie HuffPost berichtete, bleibt es abzuwarten, ob diese Ermittlungen wirklich zielführend sind oder doch nur ein Platzhalter für wichtigere Aufgaben darstellen.
Die öffentliche Debatte ist jedenfalls in vollem Gange und wird sicherlich weitere Wellen schlagen — im realen Leben wie auf dem digitalen parkett.