GoslarPolitik

Verkehrsrecht im Fokus: 63. Verkehrsgerichtstag diskutiert brisante Themen!

Am 29. bis 31. Januar 2025 findet der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt, wie der ADAC berichtete. Der Kongress zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen und Themen des Verkehrsrechts ausführlich zu diskutieren. Über die Arbeitskreise werden Empfehlungen an Politik und Entscheidungsträger erarbeitet.

Der ADAC wird aktiv in allen Arbeitskreisen teilnehmen. Die Themen der Arbeitskreise umfassen unter anderem die Folgen der Cannabislegalisierung sowie die Anhebung des Grenzwertes für den Straßenverkehr. Weitere Themen sind die Herausforderungen bei der MPU-Vorbereitung, die Grenzen bei Fahrtüchtigkeitstests durch die Polizei und die Verbesserung von Kfz-Schadensgutachten.

Virtuelles Presse-Hintergrundgespräch

Im Rahmen der Veranstaltung findet am Dienstag, dem 21. Januar 2025, um 11.00 Uhr ein virtuelles Presse-Hintergrundgespräch statt. Teilnehmer sind Gerhard Hillebrand, der ADAC Verkehrspräsident, sowie Dr. Markus Schäpe, der Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC. Anmeldungen sind per E-Mail an aktuell@adac.de möglich, nach der Anmeldung werden die Zugangsdaten bereitgestellt.

Führerschein-Amnestie aufgrund von Cannabisverstößen

In einem weiteren Kontext berichtet die Plattform anwalt.de über die aktuellen Regelungen zur Fahrberechtigung bei Cannabisverstößen. Der § 13 a FeV ermöglicht es, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern und die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben.

Betroffene Personen, die aufgrund von THC am Steuer Probleme mit der Führerscheinstelle haben oder hatten, können von einer Amnestie-Regelung profitieren. Diese Regelung kann dazu führen, dass laufende Eignungsverfahren wegen Cannabis im Straßenverkehr schnell eingestellt werden. In der Regel kann die bereits entzogene Fahrerlaubnis ohne MPU-Anordnung zurückerlangt werden, vorausgesetzt die Voraussetzungen für die Führerschein-Amnestie sind erfüllt.

  • Einmalige Auffälligkeit mit Cannabis/THC beim Führen eines Kfz.
  • Bei mehrfachen Auffälligkeiten (mindestens 1,0 ng/ml THC) greift § 13 a FeV in der Regel nicht.
  • THC COOH-Wert unter 150 ng/ml.
  • Keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis.

Betroffene haben gute Chancen, den Führerschein ohne MPU oder Abstinenznachweise zurückzuerhalten, sofern sie lediglich einmalig aufgefallen sind. Für Rückfragen zu § 13 a FeV und Führerschein/MPU steht eine E-Mail-Adresse zur Verfügung.