Hameln-Pyrmont

Rostiger Anhänger in Grohnde: Wer übernimmt die Verantwortung?

Ein herrenloser Anhänger sorgt seit geraumer Zeit in Grohnde für Unsicherheit und Fragen bezüglich der Zuständigkeit. Der rostige Anhänger steht an der Hauptstraße B83, kurz vor dem Ortsausgang Grohnde in Richtung Hameln, und wird von Bürger Manfred Osol als Sicherheitsrisiko angesehen. Er hat seit einem halben Jahr vergeblich versucht, die verantwortliche Behörde zu identifizieren und den Anhänger entfernen zu lassen, da dieser die Sicht beim Einfahren aus der Parkstraße auf die Hauptstraße behindert.

Osol wandte sich sowohl an die Polizei als auch an die Gemeinde, erhielt jedoch keine klaren Antworten. Die Polizei konnte den Anhänger keiner Person zuordnen und verwies auf die zuständige Gemeinde. Auch beim Emmerthaler Ordnungsamt erhielt Osol keine weiteren Informationen. Laut dem Rathaus Emmerthal ist der Landkreis Hameln-Pyrmont für den Abtransport zuständig, jedoch steckt das Verfahren offenbar in einer „verzwickten“ Situation, an der sowohl die Gemeinde als auch das Umweltamt beteiligt sind. Jan Brockmann, Fachbereichsleiter Ordnung und Brandschutz, äußerte, dass er den Anhänger nicht als Sicherheitsrisiko ansieht.

Zuständigkeiten und Verfahren

Die Sprecherin des Landkreises, Sandra Lummitsch, erklärte, dass die Gemeinde zuständig sei, wenn es sich um ein Fahrzeug ohne Zulassung handelt. Wer einen Anhänger zulassen möchte, muss sich an die richtige Behörde wenden und zudem einige Unterlagen vorlegen. Für die Zulassung einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein, die von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft werden müssen. Hierbei ist eine persönliche Vorsprache, eventuell auch durch eine bevollmächtigte Person, erforderlich, wie auf der Website des Landkreises zu lesen ist.

Für die Bürger, die mit dem Thema Anhängerzulassung konfrontiert sind, gibt es klare Vorgaben: Benötigte Unterlagen umfassen die Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers, ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine Bestätigung des Herstellers. Auch die Gebührenerhebung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Weitere Informationen dazu sind auf der Website des Landkreises Hameln-Pyrmont zu finden, die Sie hier einsehen können.