Hameln-Pyrmont

Wasserzeugnisse in Gefahr: Genehmigung für Grundwasserentnahme beantragt!

Am 10. März 2025 hat die Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH & Co. OHG einen Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen NS IIa in Oesdorf, Flur 9, Flurstück 60/1, bei der Stadt Bad Pyrmont gestellt. Der geplante Entnahmeumfang beträgt maximal 4 m³/h, was einer Tagesmenge von 96 m³ und einer Jahresmenge von 25.000 m³ entspricht. Das Grundwasser soll für die Abfüllung von amtlich anerkannten Mineralwässern und Süßgetränken auf Mineralwasserbasis verwendet werden.

Die aktuelle wasserrechtliche Genehmigung erlischt am 31. Dezember 2025, wobei die derzeitige Gesamtentnahmemenge bei 54.000 m³/a liegt. Wie stadt-badpyrmont.de berichtet, ist für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, gemäß der Vorprüfung nach § 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes.

Einblick in die Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen sind vom 10. März bis 9. April 2025 bei der Stadt Bad Pyrmont zur Einsichtnahme zugänglich. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr und freitags von 14:00 bis 16:30 Uhr. Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Landkreises Hameln-Pyrmont.

Einwendungen gegen den Antrag können bis spätestens 24. April 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Pyrmont oder dem Landkreis Hameln-Pyrmont eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen eine vollständige Anschrift und eine Begründung enthalten müssen. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, es ist ein nachweisbarer Grund für die Versäumnis der Frist gegeben. Ein Erörterungstermin nach Ablauf der Einwendungsfrist wird ortsüblich bekannt gemacht, jedoch nicht öffentlich. Kosten für die Einsichtnahme in die Planunterlagen sind nicht erstattbar.

Die Thematik des Grundwassers und dessen Regelungen wird zudem durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU unterstrichen, die seit 2000 für den Gewässerschutz verantwortlich ist. Wie umweltbundesamt.de anmerkt, zielt die WRRL darauf ab, den Schutz, die Verbesserung und die Sanierung von Oberflächengewässern und Grundwasser bis 2015 (spätestens 2027) sicherzustellen. In Deutschland erreichen 96% der Grundwasserkörper einen guten mengenmäßigen Zustand, jedoch liegt der Anteil der Grundwasserkörper, die den guten chemischen Zustand erreichen, nur bei 63%.