DelmenhorstOldenburg

Betrunkener Autofahrer in Delmenhorst: 17.000 Euro Schaden verursacht!

In Delmenhorst hat ein 32-jähriger Mann am frühen Sonntagmorgen einen erheblichen Schaden verursacht, während er betrunken Auto fuhr. Der Vorfall ereignete sich in der Estlandstraße, wo der Fahrer mit seinem Fahrzeug gegen den Außenspiegel eines geparkten Kleinwagens prallte. Anschließend beschädigte er die linke Seite eines weiteren parkenden Wagens. Das eigene Auto des Mannes war nach dem Vorfall nicht mehr fahrbereit. Die Polizei führte einen Atemalkoholtest durch, der ein erschreckendes Ergebnis von 3,01 Promille ergab. Aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs wird gegen den Mann ermittelt, wobei klare Konsequenzen drohen.

Alkohol am Steuer stellt eine ernsthafte Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Laut dem ADAC gelten in Deutschland strenge Promillegrenzen für Autofahrer. Für Personen bis 21 Jahre sowie für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die bei einem erstmaligen Verstoß mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft werden kann. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit, die strafbar ist, während ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich wird.

Rechtsfolge bei Alkoholisierung am Steuer

Bei Alkoholisierung und einem daraus resultierenden Unfall kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5000 Euro Regress vom Versicherungsnehmer verlangen. Ferner drohen bei schwereren Verstößen oder Wiederholungstätern im Straßenverkehr Freiheitsstrafen. Die Führerscheinbehörde hat die Befugnis, den Führerschein zu entziehen und Sperrfristen festzulegen. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird erforderlich, wenn bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 bis 1,59 Promille keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden.