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Gerichtsurteil im Mordfall: Ex-Freund sticht 98 Mal zu!

Ein tragischer Fall von Gewalt wird erneut vor Gericht verhandelt: Eine 23-jährige Frau wurde von ihrem Ex-Freund, Henning K. (31), mit 98 Messerstichen getötet. Der Bundesgerichtshof hat das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Oldenburg aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Osnabrück zurückverwiesen, wie Bild.de berichtete. Der Angeklagte, der die Tat im Juni 2023 in Vechta gestand, war zunächst wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Dem Gericht zufolge lockte Henning K. die Frau, die aus Nordrhein-Westfalen stammt, zu einem Besuch in seine Wohnung. Vor der Tat hatte er Alkohol konsumiert. Während eines Streits, in dem die Frau ihm in den Finger biss, nahm der Angeklagte ein 26,5 Zentimeter langes Fahrtenmesser zur Hand und stach nahezu 100 Mal auf ihren Hals und Oberkörper ein. Nach der grausamen Tat versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen, indem er zwei Holzkohlegrills entzündete und sich neben die Leiche legte. Da dies nicht funktionierte, rief er schließlich die Polizei. Das Landgericht Oldenburg sah in dem Vorfall keinen Mord, da es keine niedrigen Beweggründe oder Heimtücke feststellen konnte und verhängte die Freiheitsstrafe von ten Jahren.

Umstände der gerichtlichen Entscheidung

Beide Beteiligten, der Angeklagte Henning K. und die Nebenklägerinnen, legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen wurde, was zur Aufhebung des Urteils und des Strafausspruchs führte. Der Termin für die Neuverhandlung am Landgericht Osnabrück steht bislang noch nicht fest, wie Spiegel.de berichtete.