Oldenburg

Harpstedt im Grundsteuer-Chaos: Wer jetzt kräftig zahlen muss!

In der Samtgemeinde Harpstedt wurden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versendet, was zu gemischten Reaktionen unter den Haushalten führte. Während einige Einwohner enttäuscht sind, zeigen andere weniger Besorgnis. Kämmerer Frank kleine Kruthaup berichtete über zahlreiche Rückmeldungen zur Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat.

Besonders betroffen von den neuen Regelungen sind Resthofeigentümer und ehemalige Landwirte, die von Grundsteuer A auf Grundsteuer B umgestuft wurden. Eigentümer von Reihenhäusern in Harpstedt berichten von erheblichen Unterschieden in den Grundsteuerbeträgen, selbst bei gleichen Grundstücks- und Hausgrößen. Ein Beispiel ist Lene Hjortskov aus Reckum, die 2025 eine Grundsteuer von 1.357,20 Euro für Grundsteuer B zahlen muss, obwohl der Hebesatz auf 290 Prozent abgesenkt wurde.

Änderungen und Kritik an der Reform

Wolf-Dieter Hiltner kritisierte die unterschiedlichen Bodenrichtwerte in der Gemeinde sowie die Erhöhung seiner Grundsteuer um 24,1 Prozent und äußerte Bedenken über die Fairness der Reform und die angewandten Berechnungsmethoden. Auch Andreas Rißler und Roland Maier Holzknecht berichteten von erheblichen Mehrbelastungen. Eine besonders drastische Erhöhung erlebte Holger Körner aus Groß Köhren, dessen Grundsteuer sich vervierzehnfacht hat.

Die Kämmerer der acht Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt haben teilweise die Hebesätze angepasst, um wirtschaftliche Nachteile für die Bürger zu vermeiden. Fleckenbürgermeister Stefan Wachholder sieht in der Reform eine Chance für mehr Steuergerechtigkeit und betonte, dass die Hebesätze in Harpstedt nicht erhöht wurden. Jörg Schafmeyer forderte Transparenz bezüglich der gesamten Veränderungen bei den Grundsteuereinnahmen. Um mehr Klarheit zu schaffen, ist ein Gespräch zwischen Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel und Fleckenbürgermeister Stefan Wachholder für morgen geplant.

Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 eine verfassungswidrige Bewertung der Grundsteuer festgestellt hatte. Laut bundesfinanzministerium.de umfasst die Grundsteuer die Erhebung auf Grundbesitz wie Grundstücke und Gebäude und wird durch die Eigentümer gezahlt. Die Einnahmen fließen jährlich über 15 Milliarden Euro an Städte und Gemeinden und sind entscheidend für die Finanzierung von Schulen und Infrastruktur.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt, gefolgt von der Steuermesszahl und der Hebesatzanpassung durch die Gemeinden. Die Reform hat auch eine Neubewertung des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022 zur Folge, und die Gemeinden können ab 2025 erhöhte Hebesätze für unbebaute Grundstücke festlegen.