Uelzen

Neue Grundsteuerbescheide: Uelzen startet mit Reform in 2025!

Die Hansestadt Uelzen versendet in diesen Tagen rund 13.800 Grundsteuerbescheide. Hintergrund der Versendung ist die bundesweite Grundsteuerreform, die eine Anpassung der Hebesätze erforderlich machte. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden auf jeweils 475 Punkte festgesetzt, was eine Erhöhung um 25 Prozentpunkte darstellt. Diese Änderung resultiert aus einem Ratsbeschluss zur Halbierung der Straßenausbaubeiträge, die Einnahmeverluste nach sich zog und somit die Anpassung notwendig machte.

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, was einen umfassenden Reformbedarf auslöste. Das neue Berechnungsmodell soll mehr Steuergerechtigkeit bieten. In Niedersachsen wird die Grundsteuer anhand von drei Faktoren berechnet: Grundstücksgröße, Nutzung und Lage. Der Finanzamt Uelzen-Lüchow hat bereits neue Grundsteuermessbescheide an alle Steuerpflichtigen versendet. Der neue Grundsteuermessbetrag wird ab 2025 zur Bemessung der Grundsteuer herangezogen. Dabei erfolgt die Reform aufkommensneutral, sodass die Grundsteuer nicht automatisch steigt. Einige Eigentümer werden künftig mehr, während andere weniger zahlen müssen.

Type der Grundsteuerbescheide und Zahlungsmodalitäten

Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid, der auf dem Grundsteuermessbescheid basiert. Fragen oder Einwendungen zu den neuen Grundsteuermessbeträgen können direkt an das Finanzamt gerichtet werden. Darüber hinaus ist der neue Grundsteuerbetrag in vier Raten zu entrichten, zunächst am 15. Februar. Steuerpflichtige, die ihre Zahlungen per Dauerauftrag leisten, sollten den Betrag nach Erhalt des neuen Bescheides anpassen.

Weitere Details zur Grundsteuerreform und Ansprechpartner für Rückfragen sind auf der städtischen Website verfügbar. Die Reform ist laut dem [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html) eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung und dient der Sicherstellung einer gerechtfertigten Erhebung der Grundsteuer, die für die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Kitas von zentraler Bedeutung ist.