UmweltVechta

Vechta stakeout: Klimafreundlicher Wärmeplan für die Zukunft!

Die Stadt Vechta hat zusammen mit EWE NETZ die Ergebnisse ihrer kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Der Wärmeplan, der im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Planen präsentiert wurde, hat das Ziel, eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden vier mögliche Eignungsgebiete für eine zentrale Wärmeversorgung über Wärmenetze identifiziert. Des Weiteren wurden Maßnahmen zur Entwicklung klimafreundlicher, dezentraler Wärmelösungen erarbeitet.

Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt im Einklang mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG). Bürgermeister Kristian Kater betont die Bedeutung dieser Planung für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Zudem wurden Sanierungsgebiete definiert, um die städtebauliche Erneuerung und die Lebensqualität in Vechta zu verbessern. Die Bürger sollen aktiv in den Planungsprozess einbezogen werden, um den Wärmeplan als Wegweiser zur klimafreundlichen Wärmeversorgung nutzen zu können.

Wichtige Erkenntnisse zur Wärmeversorgung

In Vechta sind über 30 % der Heizanlagen älter als 20 Jahre, während etwa die Hälfte der Gebäude vor 1979 errichtet wurde, also vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre aktualisiert und umfasst acht Kernmaßnahmen: fünf für Wärmenetze und drei für die dezentrale Wärmeversorgung.

Zu den vier potenziellen Eignungsgebieten für Wärmenetze zählen Vechta Zentrum, Schulzentrum Nord sowie Hallenwellenbad, das Gewerbegebiet Falkenrotter Straße und der Ortsteil Langförden. Es ist jedoch zu beachten, dass zentrale Wärmenetze nur etwa 7 % der Wärmeversorgung abdecken könnten. Die Mehrheit der Bürger soll mit dezentralen Lösungen wie Wärmepumpen und Biomasse versorgt werden.

Um die Ergebnisse der Wärmeplanung und die geplanten Maßnahmen vorzustellen, lädt die Stadt Vechta zum 1. Vechtaer Zukunftsforum Wärmewende am 27. Februar ein. Auf diesem Forum werden auch Aussteller bei der energetischen Sanierung und dem Heizungstausch unterstützen sowie Bürger über erfolgreich durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und Best-Practice-Beispiele berichten.

Im Herbst 2023 wurden zudem neue Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung auf Bundesebene beschlossen. In Niedersachsen ist das Thema aufgrund des niedersächsischen Klimagesetzes seit längerer Zeit relevant. Ober- und Mittelzentren müssen bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan erstellen, während kleinere Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 dazu verpflichtet sind. Für sehr kleine Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohnern könnten gegebenenfalls vereinfachte Verfahren gelten.

Die kommunale Wärmeplanung umfasst drei Schritte: die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse und die Szenarienbildung zur Erarbeitung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Der gesamte Prozess beinhaltet auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung und wird ab 2027 fortgeschrieben.
Weitere Informationen zu diesem Thema können auf [Vechta.de](https://www.vechta.de/nachricht/stadt-vechta-legt-ergebnisse-der-kommunalen-waermeplanung-vor) und [Klimaschutzagentur Mittelweser](https://www.klimaschutzagentur-mittelweser.de/de/kommunen/kommunale-waermeplanung) nachgelesen werden.