
Am Dienstag, dem 20. März 2025, begann der Prozess gegen die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. In diesem Verfahren treten drei Nebenkläger auf, darunter der Fahrer eines überfallenen Geldtransporters in Stuhr. Alle Nebenkläger sind Opfer von Raubüberfällen, die tiefe Spuren bei den Betroffenen hinterlassen haben, wie der Rechtsanwalt Steffen Hörning betonte. Der Fahrer des Geldtransporters war am 6. Juni 2015 mit einem Fahrzeug unterwegs, das mit rund einer Million Euro beladen war.
Zusammen mit Ernst-Volker Wilhelm Staub und Burkhard Garweg wird Klette beschuldigt, den Überfall in Stuhr verübt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Verden wertet diesen Überfall als versuchten Mord. Der Geldtransportfahrer fordert Schmerzensgeld und wird als Zeuge in dem Verfahren auftreten. Er zeigt sich angespannt in Bezug auf die konfrontative Befragung, hat jedoch keine Angst vor Klette. Dennoch befürchtet er Gedächtnislücken in seiner Zeugenaussage. Der Prozess findet im besonders geschützten Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle statt, mit einem späteren Umzug in eine umgebaute Reithalle in Verden.
Anklagepunkte und weitere Ermittlungen
Daniela Klette befindet sich seit Ende Februar in Untersuchungshaft in Vechta. In einer schriftlichen Antwort an NDR beklagt sie eine „Hetzjagd“ gegen sich. Neben dem Überfall in Stuhr wird Klette zusammen mit ihren Komplizen auch für zwölf weitere Überfälle in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verantwortlich gemacht. Die Anklage umfasst insgesamt 13 Raubüberfälle, versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub. Die mutmaßliche Tatzeit erstreckt sich zwischen 1999 und 2016, und die Beute beläuft sich auf etwa 2,7 Millionen Euro.
In Klettes Berliner Wohnung wurden unter anderem eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate entdeckt. Zusätzlich zu den laufenden Ermittlungen gegen Klette und ihre Komplizen wegen Verdachts auf Beteiligung an Terroranschlägen, wird auch die Anklage wegen versuchten Mordes im Fall des Überfalls in Stuhr als umstritten erachtet, da beim Vorfall 2015 auf den Geldtransporter geschossen wurde, jedoch keine Verletzten zu verzeichnen waren. Der Bundesgerichtshof untersagte ehemaligen RAF-Mitgliedern, Klette zu besuchen, da Fluchtabsprachen befürchtet werden.
Die Verteidigung argumentiert, dass nicht gezielt auf den Fahrer des Geldtransporters geschossen worden sei. Zukünftig wird zudem ein separates Verfahren zu den Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit Terroranschlägen gegen Klette erwartet, obwohl die Mitgliedschaft in der RAF inzwischen verjährt ist. Dieses Verfahren wird getrennt vom Prozess am Landgericht Verden geführt, der am 25. März 2025 fortgesetzt wird, wie LTO berichtete.
Weitere Entwicklungen werden mit Spannung erwartet, insbesondere hinsichtlich der Belastungen für die Nebenkläger und der laufenden Ermittlungen gegen Klette, Staub und Garweg.