
Ein 22-Jähriger steht derzeit wegen zahlreicher Einbrüche in Bahnhofsgebäude und der Flucht mit einem Dienst-Pkw der Deutschen Bahn (DB) vor Gericht. Der Prozess, der am neunten Verhandlungstag die Plädoyers hätte beinhalten sollen, wurde von den Pflichtverteidigern mit einem Antrag auf ein psychiatrisches „Obergutachten“ unterbrochen. Dies berichtet der Weser Kurier.
Dem Angeklagten werden besonders schwerer Diebstahl in vier Fällen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Laut einem Gutachten leidet er unter einer hirnorganischen Schädigung, einer leichten Intelligenzminderung sowie einer dissozialen Verhaltensstörung. Der Gutachter bescheinigt ihm kein Schuldbewusstsein, stellt jedoch fest, dass es keine relevanten Einschränkungen in der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gibt. Ein Antrag auf Befangenheit gegen den Gutachter wurde abgelehnt, da es keine Anzeichen für Voreingenommenheit gab.
Details zum Verfahren
Die Verteidiger forderten außerdem ein weiteres psychiatrisches Gutachten zur Unfähigkeit des Angeklagten, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Der Prozess wird in dieser Woche fortgesetzt, und ein weiterer Termin wurde für März anberaumt. Der Angeklagte lebte zuletzt in der Samtgemeinde Hoya und befand sich nach seinen Festnahmen in Untersuchungshaft.
Bereits vor den Einbrüchen zu Ostern soll er im März in ein Bahnhofshaus eingebrochen sein, kurz nach seiner Entlassung aus der Jugendanstalt Hameln. Außerdem wurde der 22-Jährige bereits im Dezember 2022 wegen mehrfachen schweren Diebstahls verurteilt. Die aktuellen Taten stehen im Zusammenhang mit Einbrüchen in Verden, Diepholz und Wunstorf. Anonym eingehende Schreiben am Gericht behaupten die Unschuld des Angeklagten.